BITE DRINGEND: Anzeige vom Anwalt

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vandamm_claude
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BITE DRINGEND: Anzeige vom Anwalt

Beitrag von vandamm_claude »

hallo,
ich bi n neu hier und werde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt.
ich hatte ein Auto gekauft von einem angebllichen Privat Verkäufer, stellte danach dass er ein Händler ist und hat mir das Auto mit viele versteckte mängel verkauft. ich habe dann ca 800e ausgegeben für die Reparatur (zahnrimmen musst ich auch dringend wechslen), dann kam wieder ein Neues problem raus was ca 600€ kostet. habe entschieden das Auto zurück zu geben, habe ich auch geschaft nach dem ich erfahren habe dass er Händler und kein Privat ist.
ich habe ihm die Rechnungen (ausser zahnrimmen-rechnung die ich ihn danach per Post gechickt habe)gegeben, und verlangten mein reparaturkosten. nach hin und her, hat mir nur 350€ + kaufpreis gegeben, für mich war besser als nix. heute bekam ich einen Brief von seinem Anwalt dass er das Geld haben will denn er meinte ich hätte kein zahnrimmen gewechslet und ich hätte ihm betrogen. und er hätte angeblich bei der Werkstadt angerufen und bestätigt bekommen dass das KFZ nie bei denen war.
was soll ich nochmal tun?
kann mir jemand helfen und mir sagen was ich auch schreiben soll. da mein deutsche sprache nicht so gut ist.
vielen dank
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Hallo,
ein wichtiger Hinweis vorab: wir können und dürfen hier keine Rechtsberatung geben, nur Tipps, wie "man" sich verhalten kann.

Kannst Du die Kosten mal aufteilen? Wieviel genau hast Du denn jetzt in Reparaturen investiert, für die Du auch Belege (Rechnungen etc.) hast?

Und wieviel Euro fordert nun der Anwalt und wofür genau? Hat der Anwalt eine Frist gesetzt und für den Fall des Verstreichens auch weitere konkrete Maßnahmen angekündigt?

Auch wenn Du es anders formuliert hast, ich hoffe doch sehr, Du hast keine Original-Belege aus der Hand gegeben, oder? Wenn ja, hast Du hoffentlich noch Kopien davon.
Grüße, PoD

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vandamm_claude
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Beitrag von vandamm_claude »

ich habe leider Originale Rechnungen gegeben. Der Anwalt fordert die Kosten von Zahnrimmen, da er denkt es wurde nicht gemacht. ich habe heute eine Duplikat erstellen lassen.

ich habe wie gesagt insgesamt ca 800€ ausgegeben, 430€ davon waren für zahnrimmen, und ich habe von dem Betrüger 350€ zurückbekommen. nach einem monat bekomme ich einen Brief vom Anwalt ich soll die 350€ zurückzahlen plus ca 100€ Anwaltkosten, da der Verkäufer meinte ich hätte keinen Zahnrimmen gewechselt.
frist bis 22.02. wenn nicht dann wird der Gericht anschalten.
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Ich hätte die Originalrechnungen erst nach Zahlung durch den Händler ausgehändigt, aber nun ist's zu spät. Fürs nächste mal dann :D

Wovon hast Du heute ein Duplikat machen lassen? Von der Zahnriemen-Rechnung? Dann hätte die Werkstatt die Arbeiten ja doch ausgeführt. Da stehe ich jetzt auf dem Schlauch.

Mich wundert es etwas, dass Du 800 EUR investierst in ein Schrott-Auto, dass Dir in betrügerischer Absicht verkauft worden ist und Dich bei der Rückabwicklung mit 350 EUR zufrieden gibst. Hast Du denn für die Rückgabe an den Händler auch einen Rücknahme- oder Kaufvertrag? Insbesondere welche Reparaturen genau mit den 350 EUR abgegolten sein sollen.

Der Anwalt zweifelt also die Durchführung der Reparatur Zahnriemen an; Du warst aber sicher in einer normalen Werkstatt oder war das bei einem Kumpel? Ich höre so etwas zum ersten Mal, dass eine Werkstatt bestreiten würde, dass etwas, wofür sie eine Rechnung ausgestellt haben, tatsächlich gemacht wurde. Sonst hätten sie ja keine Rechnung ausgestellt. Die haben ja auch keinen Vorteil, wenn Sie nun das Gegenteil behaupten.

Ich würde nun doch erstmal mit dem Anwalt schriftlich Kontakt aufnehmen und erstmal um Nachweise bitten, dass die Werkstatt mit dem Zahnriemen nun behauptet, sie hätten den Wechsel nicht durchgeführt. Die Anwaltkosten würde ich erstmal vorsorglich bestreiten. Der Händler unterliegt ja auch einer Schadenminderungspflicht und solche Sachen wie Rückabwicklung usw. gehören zum normalen Geschäftsumfang. Außerdem hätte der Händler als Fachmann ja schon viel früher erkennen müssen, dass der Zahnriemen nicht gewechselt wurde. Woran hat er das denn nun erkannt? Und hat die Werkstatt Dir gegenüber auch behauptet, sie hätten den Zahnriemen gar nicht gewechselt?

An Deiner Stelle würde ich ab jetzt alles schriftlich machen, keine Originale mehr aus der Hand geben und persönliche Kontakte oder telefonische nur noch mit Zeugen durchführen.

Mich wundert immer noch die Differenz zwischen dem, was Du investiert hast und dem, was der Händler gezahlt hat. Irgendwas stimmt da nicht.

Wenn Du die Möglichkeit hast, solltest Du eine Beratung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen. In manchen Orten gibt es auch kostenlose Rechtsberatungen durch die Anwaltkammer, Arbeitnehmerkammer oder andere Institutionen. Sowas kann einem das Rathaus sagen.

Wenn der Händler in der Innung ist, kannst Du Dich auch an die offiziellen Schiedsstellen wenden.

Wichtig ist, dass Du alles nur noch schriftlich bzw. mit Nachweisen machst. Die Gefahr, dass Du sofort verklagt wirst, ist wohl gering. Dafür müsste der Händler ja auch erstmal wieder Geld investieren. Dennoch solltest Du nun rasch Kontakt zum Anwalt der Gegenseite aufnehmen. Vielleicht kennt der ja auch nur die halbe Wahrheit.
Grüße, PoD

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vandamm_claude
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danke

Beitrag von vandamm_claude »

danke für deine hilfe.
ich habe das Auto bei Ford werkstadt machen lassen. alle Rechnungen hat er gehabt, er behauptet die Rechnung von Zahrimmen Hätte er nicht, ich habe ihn natürlich gesagt wofür ich das geld investiert habe. und es ging nur um die Rechnung von Zahnrimen. ich habe wie gesagt bei Ford angerufen und haben mir eine Duplikat machen lassen. ja ich habe leider 800€ausgegeben. und habe mit ihm abgemacht dass er mir die helfte gibt, denn er wollte am anfang nicht mal das auto zurück haben, bis ich gemerkt habe dass er Händler ist und kein Privter verkaufer. ich war bei einem ADAC anwalt, der nicht bereit war mir zu helfen. und meinte dass alles ist normal. deshalb habe ich entschieden das ganze mit ihm personlich zu erledigen. er ist ein Libanaiser ( der Händler) und nieeeeeeeeee wieder.

ich habe übrigens den Anwalt angerufen und habe ihn den duplikat gefaxt und meinte am telefon ist damit die sachen erledigt. soll ihm nochmal sagen er soll mir dass schriftlich schicken?

vielen dank
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Beitrag von Prince of Denmark »

Anwälte erzählen viel am Telefon. Die Entscheidung, ob eine Sache erledigt ist, trifft aber auch nicht er, sondern dessen Mandant.

Da würde ich schon auf eine schriftliche Bestätigung drängen, dass 1. die Angelegenheit selbst erledigt ist bzw. keine Forderungen mehr bestehen und 2. auch die Kosten gegeneinander aufgehoben werden bzw. die Kostenrechnung vom Anwalt hinfällig ist.
Grüße, PoD

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Beitrag von twingi 02 »

Hallo,
telefonisch bringt gar nichts,alles nur schriftlich,und Originale niemals aus der Hand geben. Außer in ganz bestimmten Fällen.
MfG twingi 02
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