Turboschaden Garantie ja/nein

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wuzl123
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Turboschaden Garantie ja/nein

Beitrag von wuzl123 »

Hallo zusammen,

wir brauchen bitte dringend Eure Hilfe und hoffe ich bin in dieser Rubrik richtig...

Am 10.07.2007 haben wir folgendes Fahrzeug bei einem freien Händler gekauft:
Ford Transit
BJ 2002
92kW
119tkm
Im August meldeten wir dem Händler erstmalig, dass das Fahrzeug irgendwie „muckert“ beim beschleunigen.
Im Oktober wurde dann der Fehlerspeicher ausgelesen mit dem Ergebnis, dass der Turbolader defekt ist. Wir haben aber leider kein Schriftstück erhalten (und dummerweise auch nicht darauf bestanden). Es gab eine Absprache, dass der Lader vor Weihnachten zum regenerieren/reparieren geschickt wird. Uns war es leider erst im Januar möglich, das Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen.
Jetzt wurde der Lader repariert und wir sollen 1200€ zahlen. Ist das nicht eigentlich in der Garantie enthalten oder müssen wir tatsächlich zahlen?

Danke für Hinweise...
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willi
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Beitrag von willi »

10.07. das wird spannend ...
Ihr habt einen Garantie bekommen ? oder die gesetzliche Sachmängelhaftung ?

Bei der Sachmängelhaftung gibt es nach einem halben Jahr die "Beweislastumkehr", d.h. bis zum halben Jahr wird davon ausgegangen, dass der Schaden bereits beim Verkauf vorhanden war, danach muss der Käufer dafür den Nachweis erbringen... Stichdatum ist in dem Fall also der 10.01.2008.

Schau doch einmal über die Forumsuche nach "Sachmängelhaftung" ... da steht so einiges zu. z.b.
sachmaengelhaftung-oder-gebrauchtwageng ... t7630.html
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
wuzl123
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Beitrag von wuzl123 »

Eine separate Garantie haben wir leider nicht bekommen.
Folgendes steht im Kaufvertrag:
Sachmängel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Lieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Nutzfahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine jur. Person, des öff. Rechts, ein öff. Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gew. Oder selbstst. berufl. Tätigkeit handelt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit verbleiben weitgehende Ansprüche unberührt.
2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes
a. Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündl. Anzeigen ist dem Käufer eine schriftl. Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen
b. Abwicklung in einem bis zu 50km entfernten Betrieb
c. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers
d. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachm.-Ansprüche geltend machen.

Das steht im Kaufvertrag. Angezeigt haben wir den Schaden am Turbo erstmalig im August und im Oktober bestätigte uns der Händler, dass bei auslesen des Speichers der Schaden am Turbolader festgestellt wurde. Leider haben wir nur eine mündl. Bestätigung. Aber ohne Vordiagnose wäre der Schaden ja nicht im Januar diesen Jahres ohne weitere Prüfung richtig behoben wurden…
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willi
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Beitrag von willi »

1. Habt ihr den Wagen privat oder als jur. Person gekauft ?
2. Was sagt denn der Händler dazu, wenn du ihn auf "Sachmängelhaftung" ansprichst ?
3.
Bei mündl. Anzeigen ist dem Käufer eine schriftl. Bestätigung über
den Eingang der Anzeige auszuhändigen
das hat er dann wohl nicht gemacht ...
4. wir dürfen (und wollen) hier keine Rechtsberatung vornehmen! Wenn der Händler nicht zuckt und du dich im Recht siehst, bemühe die http://www.kfz-schiedsstellen.de oder einen Anwalt ...

... würde mich intereesieren, wie es weiter bzw. ausgeht !
Gruß Willi
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wuzl123
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Beitrag von wuzl123 »

Ich weiß, dass hier keine Rechtsberatung stattfinden darf. Aber ich bin sehr froh über die unverbindlichen Hinweise.
Wir haben den Wagen als private Person gekauft. Und er hat uns keine schriftl. Bestätigung der mündl. Anzeige ausgehändigt.
Im ersten Gespräch sagte er uns, dass die Rechnung 1200€ betragen würde. Richtig auf den Tisch gehauen haben wir noch nicht, weil wir uns erst über unsere Position informieren musste. Nur jetzt kann ich direkt noch mal mit ihm sprechen und mal schauen wie er dann dank „meines Fachwissens“ reagiert.

Ich werde berichten…
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Beitrag von Prince of Denmark »

Es geht ja wohl mehr um die Frage, ob der Turbolader ein Fall für die Gewährleistung ist oder wohlmöglich eher ein Verschleissteil. Ich tendiere mal zu Verschleissteil, würde also von der Gewährleistung nicht gedeckt.

Was mich doch sehr wundert: Erste Probleme im August, Fehlerspeicher ausgelesen im Oktober, Fahrzeug in die Werkstatt zwecks Austausch im Januar. Seid ihr dann gut 5 Monate mit dem defekten Turbolader gefahren?
Und gab es in all der Zeit keinen nachvollziehbaren Kontakt zum Händler bezüglich des Schadens?

Könnt ihr denn irgendwie nachweisen, dass ihr den Schaden tatsächlich im August angezeigt habt?

Als ihr das Fahrzeug in die Werkstatt gebracht habt, was habt ihr unterschrieben? Hat die Werkstatt eine Absprache mit dem Händler oder seid ihr einfach so hingefahren bzw. hat der Händler euch expliziet dahingeschickt? Wusste die Werkstatt worum es geht oder habt ihr den Fehler da "neu" erklären müssen?
Grüße, PoD

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Beitrag von wuzl123 »

Also es wäre alles einfacher, wenn...

... der Verkäufer und Werkstattbesitzer nicht der Vater von einem Spezl wäre...
Wir sind sehr viel mit dem Fahrzeug unterwegs (Motorsport) und können damit nicht darauf verzichten. Im August waren wir das erste Mal da und haben unseren Eindruck geschildert. Es hat sich bis Oktober nichts gebessert und a wurde der Speicher ausgelesen. Da sowohl wir als auch der Vater im November auf einer Sportreise waren fiel dieser Monat auch flach. Und im Dezember konnte er uns wegen Weihnachten nicht zusichern, dass es vor 2008 fertig wird. Im Januar kam dann eine Verletzung dazwischen mit der man net Auto fahren kann... Deshalb diese ganze Verzögerung.
Schriftlich haben wir nix weil wir einfach blauäugig an die Sache rangegangen sind. So nach dem Motto: innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer die Kosten übernehmen. Jetzt wollen wir auch nicht gleich nen Anwalt einschalten (weil Vater vom Spezl) und haben uns deshalb auf diesem weg über unsere Möglichkeiten informiert...
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Beitrag von Prince of Denmark »

Oh, quasi eine Familienangelegenheit. Das wird lustig ...

Auch wenn man den Schaden am Turbolader nicht als Verschleissschaden einstuft und der Verkäufer nicht freiwillig die Kosten übernimmt, wird man euch evtl. entgegenhalten, dass ihr euer Recht auf Gewährleistung "verwirkt" habt, weil die bloße Anzeige des Mangels nicht ausreicht, wenn man dem Verkäufer keine Gelegenheit gibt, den Mangel zeitnah zu beheben. Aufgrund der langen Zeit ist die tatsächliche Ursache für den Defekt sicher schwieriger zu ermitteln.

Sucht am besten erstmal das Gespräch mit dem Verkäufer und sagt deutlich, was ihr erwartet. Dann werdet ihr ja sehen, inwieweit er kompromißbereit ist und ggf. andere Vorschläge macht.

Und ganz wichtig, auch für das nächste Auto: immer alles dokumentieren, festhalten, quittieren lassen. Bei der recht kurzen Gewährleistungszeit kann es auf jeden Tag ankommen.
Grüße, PoD

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Beitrag von wuzl123 »

Oh ja - irgendwie ist das ne ziemlich blöde Angelegenheit.

Wir werden in Ruhe noch mal mit ihm sprechen und hoffen das alles zum Guten geklärt wird.

Aber für die Zukunft haben wir mit Sicherheit gelernt!!!
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