HILFE !! Unfallschaden unverhältnismäßig hoch - Was tun?

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ProjectPat_85
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HILFE !! Unfallschaden unverhältnismäßig hoch - Was tun?

Beitrag von ProjectPat_85 »

Hallo,

bin grad ein bisschen baff :shock: Hatte im November einen kleinen Auffahrunfall. Ich bin einem etwas älteren BMW E36 mit ca. 6-9 Km/h aufgefahren. Soweit ja alles klar. Nun hab ich diesen Monat die neue SFR-Kl von der Vers. bekommen und war etwas :twisted: wiel ich wieder um das doppelte gestiegen bin. Daraufhin entschied ich den Schaden selbst zu bezahlen (auf Dauer günstiger). Als ich dann den Schaden von der Versicherung übermittelt bekam war ich wieder :twisted:
1009,36 € der Betrag den die Versicherung beglichen hat. Für eine kleine Plastikleiste am untersten Heck des 17 Jahren alten BMW´s ist das eine ganz schön stolze Summe finde ich. Was soll ich nun tun? :?:

Soll ich einen Anwalt dazuziehen, ist das nicht schon zu spät oder kann der überhaupt noch was bewirken?
Soll die Versicherung den Schaden übernehmen und ich die höheren Beiträge zahlen?
Oder soll ich den Schaden stillschweigend bezahlen?

Danke für Eure Hilfe!!!!
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Hallo,

gemessen am Fahrzeugalter scheint das ja ein wirtschaftlicher Totalschaden zu sein. Vermutlich wurde ja ein Gutachten angefertigt, aufgrund dessen die Versicherung gezahlt hat. Wurde Dein Fahrzeug denn auch begutachtet?

Ich würde bei der Versicherung jetzt erstmal dieses Gutachten anfordern bzw. Kostenvoranschlag, je nach dem, was vorliegt. Außerdem die Unfallschilderung der Gegenseite. Das sollte man dann mal vergleichen mit Deiner Version.

In der Regel prüfen die Versicherer ja aufgrund Deiner Angaben, ob der Schaden nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sachlich plausibel ist. Scheinbar gab es ja keine Bedenken.

Es passiert aber recht häufig, dass man selbst nur einen kleinen "Schubser" wahrnimmt, das ganze aber "unter dem Blech" ganz andere Ausmaße hat.

So oder so, Du wirst auf jeden Fall erstmal die Angaben der Versicherung brauchen, welchen Schaden der Gegner überhaupt geltend gemacht hat.
Wenn es so sein sollte, dass der Gegner da wirklich Vorschäden dazugeschummelt hat, solltest Du Dich anwaltlich beraten lassen, bzw. mit der Versicherung Kontakt aufnehmen, solang Du den Schaden noch nicht zurückgekauft hast.
Grüße, PoD

Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
Melli
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Beitrag von Melli »

der antwort ist nichts mehr hinzuzufügen :wink:
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