Wasserschaden nach Autogasumbau, Umrüster haftbar ??

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Rick_27
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Wasserschaden nach Autogasumbau, Umrüster haftbar ??

Beitrag von Rick_27 »

Hallo,

nachdem ihr mir hier -> was-tun-nach-auffahrunfall--t9275.html schon so super weiter geholfen habt (der Unfallgegner hat sich bis heute nicht gemeldet) nochmal ein anderes Anliegen.

Ich habe meinen Volvo V40 gerade wegen Wassereinbruchs im hinteren Fußraum in der Werkstatt (Volvo-Händler) gehabt und letzten Freitag wieder abgeholt. Bei der Abholung wurde mir dann die Ursache für das Wasser im Innenraum (es stand ca. 3cm hoch Wasser im gesamten Innenraum) erklärt: Bei der Umrüstung auf Autogas im Oktober letzten Jahres hat der Umrüster ein Loch vom Motorraum in den Innenraum gebohrt, durch das ein Kabel der Autogasanlage führt. An diesem Loch ist im Laufe der letzten Monate dann wohl nach und nach Wasser in den Innenraum eingedrungen.

Volvo sagte mir, ich solle mich auf jeden Fall deswegen an den Umrüster wenden, da der Schaden auf Grund der Umrüstung entstanden ist. Leider habe ich die Rechnung von Volvo noch nicht vorliegen, hoffe aber, dass in der Fehlerbeschreibung erkennbar ist, dass der Mangel auf Grund der Autogasumrüstung entstanden ist.

Ich denke, ich werde - sobald mir die Volvo-Rechnung - vorliegt - eine E-Mail samt Scan der Rechnung an den Umrüster (übrigens ein kleiner Ein-Mann-Meisterbetrieb) schicken und um Mitteilung bitten, ob er die Kosten für die Fehlersuche und -Beseitigung übernimmt.

Wie ist hier jetzt eurer Ansicht nach die Rechtslage einzuschätzen, wenn der Umrüster die Kosten nicht erstattet ?

Vielen Dank.

Gruß, Rick
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Das schöne Auto :cry:

Der Weg, wie Du ihn gedacht hast, ist sicher der richtige. Wart erstmal die Rechnung ab und wende Dich dann an den Verursacher, der zum Ersatz des von ihm verursachen Schadens verpflichtet ist. Auf der Rechnung wird allerdings nicht stehen "Beseitigung Schaden A verursacht durch Werkstatt B". Wenn der den Fehler nicht akzeptiert, wirst Du wohl eine qualifizierte Fehlerbeschreibung brauchen, die eindeutig darlegt, dass der Schaden nur so entstanden sein kann. Die Volvo-Werkstatt wird aber sich auch so ein kleines Schriftstück aufsetzen können.

Wenn der Umrüster das aber nicht akzeptiert und die Kosten nicht übernehmen will, bleibt nur das übliche. Wenn der Umrüster Mitglied der Innung ist, erstmal Schlichtungsstelle versuchen, dann Anwalt, dann Gericht.

Da das so ein Ein-Mann-Betrieb ist, hätte ich eher Sorge, ob der denn zahlen kann, so er denn will. Erstaunlich, dass da solche Fehler auftreten. Hat die Werkstatt denn eine ungefähre Schätzung angegeben, mit wieviel EUR-Aufwand man rechnen muss?
Grüße, PoD

Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
Rick_27
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Beitrag von Rick_27 »

Hallo PoD,

danke für die schnelle Antwort!

Das Auto ist doch immer noch schön. So ein kleiner Wasserschaden kann meinen Elch doch nicht entstellen ;)

Der Kundenberater von Volvo sagte mir, dass es wohl nicht teurer als EUR 200,- wird, aber das kann ich gar nicht so richtig glauben. Schön wäre es natürlich... Naja, die Rechnung sollte nächste Woche per Post bei mir einrudeln, dann bin ich schlauer. Werde dich/euch auf dem Laufenden halten.

Rick
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