Was tun nach Auffahrunfall ???

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Rick_27
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Was tun nach Auffahrunfall ???

Beitrag von Rick_27 »

Hallo,

ich habe heute einen Auffahrunfall gehabt. Leider war ich derjenige, der jemand anderen aufgefahren ist...

Das ganze hat sich so abgespielt:

Ich war innerorts auf einer großen Kreuzung auf der Linksabbiegerspur. Vor mir ein Auto. Für Linksabbieger war rot, für die Geradeausfahrenden grün. Als die Abbiegeampel grün zeigte (und die Ampel für die Geradeausfahrer der gegenüberliegenden dementsprechend rot), fuhr der vor mir los und ich hinterher. Plötzlich kam von der gegenüberliegenden Seite der Geradeausfahrenden noch ein Auto "durchgeschossen". Ein Zeuge sagt aus, dass derjenige wohl sein Auto "abgesoffen" hatte und nach dem Wiederanspringen noch schnell über die Kreuzung gefahren sei.
Jedenfalls ist der vor mir voll in die Eisen gegangen und ich konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und bin hinten aufgefahren.

Zufälligerweise war die Polizei gerade in der Nähe und hat den Unfall aufgenommen. An meinem und dem gegnerischen Auto war bis auf eine etwas gerissene KFZ-Schild Halterung (diese Plastikdinger) kein Schaden sichtbar.

Ich habe jetzt das Aktenzeichen der Polizei und die Kontaktdaten des Unfallgegners. Dieser wird wohl in den nächsten Tagen in eine Werkstatt fahren und den Wagen auf Schäden prüfen lassen.

Nun zu meinen Fragen:

Was soll ich nun tun ? Den Unfall sofort der Versicherung melden oder zunächst abwarten, wie hoch der Schaden - sofern einer vorhanden ist - ist ? Kann ich irgendetwas tun, um zu verhindern, dass der Unfallgegner irgendwelchen alten Schäden gleich mitbeseitigen lässt bzw. sich einen "Gefälligkeitsschadenbericht" ausstellen lässt (habe ich leider schon öfter gehört...). Sofern es über die Versicherung läuft werde ich ja sicherlich hochgestuft und muss die Selbstbeteiligung v. EUR 150,- tragen, richtig ?
Kann der Fahrer des PKW, der noch über die Kreuzung gefahren ist, nicht auch belangt werden ? Der Polizist sagte mir zwar schon, dass ich die Alleinschuld hätte, aber ich vergewissere mich lieber nochmal...

Ist mein erster Unfall, daher bin ich noch etwas unbeholfen.

Vielen Dank schonmal im Voraus!

Gruß, Rick
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Hallo Rick_27,

grundsätzlich bist du Verursacher des Verkehrsunfalls, weil du dein Fahrzeug nicht rechtzeitig zum Stehen bekommen hast. Fehlender Sicherheitsabstand. Der Vorausfahrende mußte stark bremsen, um einen Unfall zu vermeiden. Damit ist er an der Situation schuldlos.
Der Verkehrsteilnehmer, der dann ggf. verkehrswidrig noch die Kreuzung passiert hat, ist möglicherweise versicherungstechnisch haftbar zu machen. Das könnte sich dann natürlich bei der Schadensregulierung bemerkbar machen.
Ich würde auf jeden Fall deiner Versicherung Kenntnis geben und diese dann auch den Fall prüfen lassen. Du kannst dich dann immer noch entscheiden, wie der Schaden reguliert werden soll. Dafür ist deine Versicherung auch da; zum Beraten. Nicht nur zum Kassieren...........
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Man kann übrigens auch den Schaden erstmal von der Versicherung regulieren lassen und später zurückkaufen.

Diese 150 EUR Selbstbeteiligung, die Du meinst, sind sicher Teilkasko, oder? Das hat mit dem Unfallschaden wohl erstmal nichts zu tun.

Und wegen evtl. Vorschäden am anderen Fahrzeug würde ich mir keine Gedanken machen. Die Versicherung prüft in gewissem Umfang ja auch, ob der Schaden nach der Schilderung plausibel ist. Und wenn ein Gutachter bzw. Sachverständiger eingeschaltet wird, wird das da schon getrennt, was aktuell ist und was schon älter ist.

Melden würde ich den Unfall auf jeden Fall. Ansonsten gibts Ärger mit dem Versicherer.
Grüße, PoD

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Rick_27
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Beitrag von Rick_27 »

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten!

Ich habe jetzt mit meiner Versicherung gesprochen. Ich habe mit der Dame besprochen, dass ich erstmal schaue, ob ich das privat regele, oder dann doch über die Versicherung laufen lassen. Die Dame sagte, das wäre kein Problem. Sie hat dennoch erstmal alles aufgenommen und mir ein Aktenzeichen genannt. Wenn ich es über die Versicherung regeln möchte, soll ich einfach nochmal anrufen und das Az. nennen. Dann geht alles weitere seinen Lauf.

@Prince of Denmark:

Das mit dem zurückkaufen hat mir die Dame auch gesagt. Werde trotzdem erstmal schauen, ob sich das ganze ohne Versicherung regeln lässt. Die Hochstufung v. 60 auf 85 % würde doch sehr schmerzen :(

Genau, die Selbstbeteiligung der Teilkasko. Wenn die Versicherung den Schaden übernimmt, müsste ich doch dennoch die EUR 150,- tragen, oder nicht ? Habe leider vergessen, das bei der Versicherung nachzufragen...

Viele Grüße aus dem verregneten Hamburg.

Rick
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Die Teilkasko ist ja zuständig für Schäden am eigenen Fahrzeug, zB neue Scheibe nach Steinschlag, Marderbiss etc. Da kannst Du eine Selbstbeteiligung wählen.

Die Haftpflicht regelt die Schäden, die Du anderen zufügst. Ungewollt. Das kann auch schnell in die huntertausende oder höher gehen. Daher macht eine SB da wenig Sinn.

Die 150 EUR würdest Du also hier nicht zahlen. Aber warts erstmal ab, wie hoch der Schaden dann wirklich ist. Vielleicht hast Du ja Glück.
Grüße, PoD

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