Reichsführerschein
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Reichsführerschein
Habt ihr schon mal was von einem Reichsführerschein gehört?
Einen "Reichsführerschein" gibt es nicht
Ist der Führerschein weg, muss man zu Fuß gehen oder den Bus nehmen. Das ist ein simpler Zusammenhang, der auch für einen Autofahrer gilt, der die Wiedervereinigung Deutschlands bestreitet und den Behörden immer wieder einen "Reichsführerschein" vorlegt.
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Der Fall:
Das Urteil: Zunächst wurde der Mann vom Landgericht nur wegen "fahrlässiger Teilnahme am Straßenverkehr ohne Fahrerlaubnis" verurteilt. Er hatte geltend gemacht, von einer Organisation, die die Wiedervereinigung Deutschlands bestreite und das Deutsche Reich als fortbestehend ansehe, für 50 Euro einen "Reichsführerschein" gekauft zu haben. Die Richter glaubten, dass der Mann tatsächlich glaubte, so im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein und verhängten nur eine Geldstrafe von 600 Euro. In zweiter Instanz glaubten die Richter rein gar nichts und erkannten auf "vorsätzliche Teilnahme am Straßenverkwehr ohne Fahrerlaubnis". Die Höhe der Geldstrafe muss das das Landgericht nun neu festlegen.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Az: 2 Ss 78/05
http://www.welt.de/motor/article707955/ ... nicht.html
Ist der Führerschein weg, muss man zu Fuß gehen oder den Bus nehmen. Das ist ein simpler Zusammenhang, der auch für einen Autofahrer gilt, der die Wiedervereinigung Deutschlands bestreitet und den Behörden immer wieder einen "Reichsführerschein" vorlegt.
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Der Fall:
Das Urteil: Zunächst wurde der Mann vom Landgericht nur wegen "fahrlässiger Teilnahme am Straßenverkehr ohne Fahrerlaubnis" verurteilt. Er hatte geltend gemacht, von einer Organisation, die die Wiedervereinigung Deutschlands bestreite und das Deutsche Reich als fortbestehend ansehe, für 50 Euro einen "Reichsführerschein" gekauft zu haben. Die Richter glaubten, dass der Mann tatsächlich glaubte, so im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein und verhängten nur eine Geldstrafe von 600 Euro. In zweiter Instanz glaubten die Richter rein gar nichts und erkannten auf "vorsätzliche Teilnahme am Straßenverkwehr ohne Fahrerlaubnis". Die Höhe der Geldstrafe muss das das Landgericht nun neu festlegen.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Az: 2 Ss 78/05
http://www.welt.de/motor/article707955/ ... nicht.html
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
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