Ersatzteilreklamation??

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skydiverrg
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Ersatzteilreklamation??

Beitrag von skydiverrg »

Hallo zusammen.
Ich hab die Suche und google schon mit meinem Problem gequält aber keine antwort auf mein spezielles Problem gesunden. Vielleich kann mir jemand von euch helfen.

Im Januar diesen Jahres habe ich einen Toyota Avensis gebraucht gekauft. Die Neuwagengarantie lief noch bis März. Da ich feuchtiggkeit in einem Scheinwerfer hatte wurden beide Scheinwerfer noch im März auf Garantie gewechselt.
Nun habe ich seit kurzem wieder Feuchtigkeit in einem Scheinwerfer.

Meine Toyota Werkstatt will mir weis machen dass auf die durch die Grantie ersetzten Teile keine Erneute Garantie/Gewährleistung gegeben wird.

Ist das richtig so? Wenn nicht wäre ich froh wenn mich jemand über die Rechtslage aufklägen könnte.

Vielen Dank
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Hallo.

Was meinst Du jetzt genau, Gewährleistung oder Garantie? Wenn man Dir die Scheinwerfer auf Garantie (freiwillige Leistung) gewechselt hat, kannst Du daraus keine weiteren Ansprüche ableiten, es sei denn, man hat vorsätzlich was falsch gemacht. Wenn das ganze im Rahmen der Gewährleistung gemacht wurde, könnte es anders aussehen. Könnte. Es gibt leider keine eindeutige Rechtsprechung dazu. In der Regel wird aber eine verlängernde Wirkung ausgeschlossen. Sonst könnte man sich ja über die Jahre ständig Neuteile bzw. Reparaturen machen lassen und es würde kein Ende nehmen.

Wenn es bei Dir so ist, dass ein erster Defekt noch im Rahmen der Herstellergarantie auftrat und kurz danach wieder, liegt wohl die Vermutung nahe, dass der Hersteller da geschlampt hat. Bei der Verarbeitung oder beim Material. Wenn man sich direkt oder über die Werkstatt an den Hersteller wendet, hat man da noch gute Chancen, das auf Kulanz zu kriegen. Allerdings ist es dann hier ungewöhnlich, dass der Hersteller scheinbar nix dazugelernt hat und trotzdem Ersatzteile zur Verfügung stellt, die nur kurzfristig Linderung verschaffen.

Ich wüsste jetzt zumindest nicht, dass eine Reparatur eines Teils eine neue Laufzeit der Gewährleistung auslöst. Die Verjährungsfrist bzw. Ausschlussfrist wird aber um die Zeit der Reparatur gehemmt bzw. unterbrochen. Also wenn das Auto 2 Tage in der Werkstatt war zum reparieren, kriegst Du 2 Tage länger Gewährleistung (statt 30.03. dann zB 2.4.).

Erik Ode, hast Du was genaueres?. Ich hoffe, ich liege jetzt nicht vollkommen daneben. An der Frage mit der erneuten Gewährleistung scheiden sich ja schon seit Jahren die Geister.
Grüße, PoD

Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Tja, gute Frage !

Habe folgendes gefunden:

Haftung des Verkäufers für Garantiezusagen

Für vertragliche Garantien zur Beschaffenheit des Fahrzeugs haftet der Gebrauchtwagenverkäufer. Ein Ausschluss der Haftung ist hier nicht möglich (§ 444 BGB). Bei Nichtvorliegen haftet der Verkäufer verschuldensunabhängig auf Schadenersatz.

Rechtsprechung zu der Übernahme einer Garantie gibt es bisher noch nicht. Bis zum 31.12.2001 gab es jedoch die Möglichkeit, sich auf eine zugesicherte Eigenschaft zu berufen. Die Rechtsprechung zur zugesicherten Eigenschaft kann daher für die Garantiezusage entsprechend herangezogen werden.

maengelhaftung-beim-gebrauchtwagen-t2983.html

und:

Bei Eintritt des Garantiefalls ergibt sich aus der Garantieurkunde, welche Rechte
Verbraucher haben.

Verbraucher, die sich unsicher sind, können sich von der Verbraucherzentrale
Hessen e.V. hierzu beraten lassen.

http://www.verbraucher.de/download/gewaehrleistung.pdf


Was steht in deiner Garantieurkunde ?
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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