Hab eine riesen Dummheit gemacht - Hilfe

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Trudeltante
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Hab eine riesen Dummheit gemacht - Hilfe

Beitrag von Trudeltante »

Ein Bekannter (ich dachte Freund), hat sich einen Gebrauchtwagen gekauft. Dieser war nicht mehr angemeldt.
Um ihn zu seinem Wohnort zu fahren, bat er mich den Wagen anzumelden. Die Anmeldung sollte max.1-2 Tage auf meinen Namen laufen.
Er hat den Wagen nie umgemeldet und ist über "alle Berge".

Das ich einen riesen Fehler gemacht habe und für die entstandenen Kosten aufkommen muß, ist mir klar.
....aber, wie komm ich da wieder raus???

Da es ja nicht mein Auto ist, habe ich weder die Papier, Kennzeichen, oder Kaufvertrag.

Das Straßenverkehrsamt stellt sich sturr.
Zur Polizei war ich auch, aber da ich die Anmeldung freiwillig unterschrieben habe liegt kein Straftatbestand vor.

Hab den "netten" Herrn angerufen - er lacht sich tot, und sieht keinen Grund den Wagen umzumelden.

Hilfe!!! Ich kann mir das als alleinerziehende Mutter von 2 Kindern nicht leisten. Gibt es gar keine Möglichkeit da wieder raus zu kommen???
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Servus,

da steckst Du ja arg in der Klemme. Beim lesen drängt sich allerdings gleich eine Frage auf: Warum hat der ehemalige Freund die Ummeldung denn nicht selbst durchgeführt? Wenn Dir das möglich war, wäre es für ihn ja ebenso möglich gewesen.

Hm, Anzeige bei der Polizei ggf. wegen Diebstahl oder so scheidet ja aus, da Du keine Rechte am Fahrzeug hast, nur die Pflichten.

Du könntest natürlich insoweit provozieren, dass Du die Zahlungen für Steuer und Versicherung stornierst bzw. der Lastschrift widersprichst und damit eine Zwangsstilllegung erreichst. Ob sowas möglich ist, weiss ich jetzt aber nicht genau.

Je nachdem, wie lang das her ist und wie Du die Versicherung abgeschlossen hast, käme auch ein Widerruf des Versicherungsvertrages in Frage. Kann aber auch schwierig werden, weil die Deckungskarte ja wohl schon eingelöst wurde.

Habt ihr eine Kurzzeitzulassung genommen oder eine dauerhafte? Wenn dauerhaft und das Fahrzeug befindet sich regelmäßig in einem anderen Zulassungsbezirk, müsste man das auch der Zulassungsstelle anzeigen. Daraus ergeben sich dann ggf. neue Möglichkeiten zur Stilllegung.

Vermutlich habt ihr über die Sache auch keine schriftliche Vereinbarung, oder?

Wir dürfen hier ja keine Rechtsberatung (siehe PN) machen und einen solchen Fall hatte ich bislang glaube ich auch nicht. Wenn Du Mitglied in einem Autoclub bist, würde ich mir darüber mal eine kostenlose Rechtsberatung besorgen. Oder mal bei Deinem zuständigen Amtsgericht die Rechtsantragstelle aufsuchen. Die können Dir zwar auch nicht direkt weiterhelfen, aber zumindest Möglichkeiten aufzeigen, wie Du zu einer kostenfreien Rechtsberatung kommst.

Hat Dein ehemaliger Freund denn wenigstens mal erklärt, warum er sich so verhält? Ich sags ja immer, Geschäfte mit Freunden und Familie sollte man auf keinen Fall eingehen. Bringt nur Ärger.

In diesem Sinne, viel Erfolg.
Grüße, PoD

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Beitrag von Trudeltante »

War da wohl superblöde und hab mich belabern lassen.
Da er nicht hier im Kreis wohnt, "wollte" er die Anmeldung nur, um das Auto zu seinem Wohnsitz zu fahren.

Das zusätzliche Problem liegt darin, das nicht ich, sondern er selbst die KFZ-Versicherung angeschlossen hat. Eine Zwangsstilllegung kann ich somit nicht erwirken.

Weshalb er sich so verhält, kann ich nicht sagen. Anfangs versicherte er mir noch das der die Ummeldung veranlasse und die offene Rechnung ans Straßenverkehrsamt begleichen würde.
Inzwischen ernte ich von ihm nur noch höhnisches Gelächter.

Bei meinen angestelletn Rescherschen, habe ich herausgefunden, das er total verschuldet ist, auch die Versicherung für das Fahrzeug nicht beglichen hat, und er nirgends einen gemeldeten Wohnsitz hat.

Das einzige was ich noch habe, ist seine Handynummer und das ist auch wohl nur noch eine Frage der Zeit.

Ich glaube, Lehrgeld habe ich genug bez. (bzw. werde ich noch bez. müssen), das passiert mir bestimmt nie wieder.
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Ahja, dann scheinst Du ja trotz der Misere etwas Glück gehabt zu haben. Wenn "er" der Versicherungsnehmer ist, ist er im Schadensfall auch selbst verantwortlich. Du würdest dann halt "nur" die Bußgelder für falsch parken etc. kriegen. Und wenn er die Versicherung nicht zahlt, wird die Versicherung nach einer Mahnung (vielleicht auch mal zwei) von sich aus die Stillegung des Fahrzeugs veranlassen bzw. in die Fahndung setzen. Das erledigt dann das Ordnungsamt. Wobei man sich wohl sicher auch an Dich als Halter wenden wird. Es bleibt aber dann dabei, wenn die Versicherung nicht gezahlt wird, wird das Fahrzeug stillgelegt. Wird das Fahrzeug dennoch weiter im öffentlichen Raum bewegt, begeht er eine Straftat.

Also der Teil, der Dich direkt betrifft, ist dann die Steuer. Je nachdem wie Du zahlst, kannst Du die Zahlung ja rückgängig machen und dann erfolgt ebenfalls eine Zwangsabmeldung.

Wegen der Versicherung kannst Du wirklich froh sein, dass Du das nicht auch am Hals hast. Da sparst Du Dir im Schadensfall schon mal eine Menge Ärger.

Hast Du Dein Problem auch mal bei einer anderen Polizeistelle vorgetragen? Manchmal hilft es, wenn es jemand anders beurteilt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Fahrzeug nun "regelmäßig bzw. dauerhaft" in einen anderen Zulassungsbezirk verbracht wurde.

Wegen der Kosten, die Dir jetzt entstehen wirst Du aber wohl dennoch nur zivilrechtlich vorgehen können.

PS. Auszug aus dem ADAC-Angebot Recht und Rat:
(der letzte Absatz könnte interessant für Dich sein)

Code: Alles auswählen

Wann endet die Steuerpflicht bei Nichtummeldung durch den Käufer?
Wenn die Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle unterblieb und das verkaufte Fahrzeug vom Käufer nicht umgemeldet, so musste der Verkäufer weiterhin die Kfz-Steuer bezahlen. Wurde das darauf hin gesuchte Fahrzeug nicht aufgefunden, endeten die Zulassung und damit die Steuerpflicht erst nach 18 Monaten mit der zwangsweisen Stilllegung.   

Durch § 13 Abs. 4 FZV ist eine erhebliche Verbesserung für den Verkäufer eingetreten: Wird das Fahrzeug nicht unverzüglich umgemeldet oder außer Betrieb gesetzt oder ist der bisherige Halter seiner Mittelungspflicht nicht nachgekommen oder erweisen sich die mitgeteilten Daten des neuen Halters als falsch, so kann die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigungen im Verkehrsblatt mit einer Frist von 4 Wochen zur Vorlage bei ihr aufbieten. Mit erfolglosem Ablauf des Aufgebotes enden die Zulassung des Fahrzeuges und damit auch die Steuerpflicht des bisherigen Halters.   
Grüße, PoD

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Beitrag von Trudeltante »

Glück???
Ich habe von der Versicherung folgende Aussage bekommen:
Selbst wenn er die Vers. nicht bez. hat, darf diese ihm nicht kündigen, da davon ausgegangen werden muß, das der PKW am Straßenverkehr teilnimmt und somit versichert sein muß.
4 Monate hat er die Vers. schon nicht bez. und wenn er weiterhin nicht bez. wird frühstens in 2 Monaten das Mahnverfahren eingeleitet.

Das Straßenverkehrsamt läßt gar nicht mit sich reden.
Ich habe unterschrieben und somit muß ich zahlen - wenn ich Pech habe, bis zum Sanktnimmerleinstag. Solange er den Wagen nicht ab, bzw.ummeldet, bleibe ich in den Kosten.
Da ich selbst keine Papiere, Kaufvertrag (ist ja nicht mein Auto) habe, kann ich (angeblich) nichts veranlassen.

Die KFZ-Steuern habe ich bis jetzt nicht bez. in der Hoffnung das das Straßenverkehrsamt auf Grund dessen etwas (???) unternimmt. Wobei mir durchaus klar ist (da bin ich auch willig), die angelaufenen Kosten zu tragen zu müssen.

Das einzige was ich möchte, ist "Schadensbegrenzung" betreiben, aber das scheint unmöglich zu sein!?
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Beitrag von Prince of Denmark »

Hm, da kennt die Versicherung wohl ihre eigenen Versicherungsbedingungen nicht. Diese Aussage, dass das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt und sie deshalb lieber nicht kündigen wollen, ist ja völlig absurd. Wenn ich beim Kaufmann anschreiben lasse, aber nie bezahle, wird der ja auch nicht sagen, er beliefert mich weiterhin, weil ich ja sonst verhungere. Im Falle der Versicherung ist dieses lange abwarten auf jeden Fall nicht branchenüblich. Die meisten Versicherer sind da wesentlich fixer.

Wegen der Steuer hast Du wohl noch eher eine Chance, solang Du nicht gezahlt hast. An Deiner Stelle würde ich mit dem Finanzamt sprechen und den Sachverhalt vernünftig schildern und auch betonen, dass ich die Steuern aus den genannten Gründen nicht zahlen werde. Das Finanzamt wird dann die weiteren Schritte einleiten. Je früher, desto besser. Allerdings wirst Du dann aber wohl dennoch die Steuer bis zum Zeitpunkt der Stilllegung zahlen müssen und auch die Kosten der Stilllegung selbst. Aber immer noch besser, als ein Jahr lang für nichts zu zahlen. Ich vermute mal für den Moment, das Finanzamt ist Dein einziger Rettungsanker. Die werden schon aktiv werden, wenn die Steuern nicht gezahlt sind. Jedenfalls erheblich schneller als offenbar der Versicherer. Also, sprich schnellstmöglich mit dem FA. Denn gemäß §14 Kraftfahrzeugsteuergesetz haben die die Möglichkeit, das Fahrzeug von Amts wegen abzumelden.
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Beitrag von Trudeltante »

Ich hab schon mehrfach mit dem Finanzamt gesprochen. Damit man mir nicht nachsagen kann, ich hätte das nicht mitgeteilt, hab ich das auch nochmal schriftlich eingereicht.
Die sagen nur das ihrerseits keine Handhabe besteht, da ich das Fahrzeug "freiwillig" angemeldet habe und nur mit den Fahrzeugpapieren eine Ab-,bzw.Ummeldung erwirken kann.
Ich hab da schon gebittelt und gebettelt, aber da kann oder will man mir nicht helfen!?
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Beitrag von Prince of Denmark »

Die Haltung der Versicherung und insbesondere des Finanzamts kann ich nicht nachvollziehen. Das KraftStG ist in der Hinsicht ja eindeutig.

Wie auch immer, Du hast alles getan, was möglich war bzw. es versucht. Ich würde aber dennoch empfehlen, Du suchst Dir jemanden, der mal "mit der Faust auf den Tisch hauen kann", um Deinen Argumenten etwas Nachdruck zu verleihen. Wenn Du dem Finanzamt sagst, dass Du definitiv keine Steuer zahlen wirst, müssen sie ja aktiv werden.

Irgendwas läuft da sehr falsch.
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Re: Hab eine riesen Dummheit gemacht - Hilfe

Beitrag von Erik.Ode »

Trudeltante hat geschrieben: Das Straßenverkehrsamt stellt sich sturr.
Zur Polizei war ich auch, aber da ich die Anmeldung freiwillig unterschrieben habe liegt kein Straftatbestand vor.
Das wage ich mal dezent zu bezweifeln.

§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Da er dir unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Vermögensnachteil zugefügt hat, ist wenigstens der Anfangsverdacht für einen Betrug vorhanden.
Nochmal zur Polizei, Strafanzeige erstatten, mit dem Aktenzeichen zur Zulassungsstelle.
Die Aufnahme der Anzeige darf nicht verweigert werden, selbst wenn angeblich kein Straftatbestand vorliegen sollte.
Gruß Erik.Ode
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Beitrag von Prince of Denmark »

hmmmm, das mit dem Betrug ist schon richtig, aber es ist ja noch kein Vermögensnachteil eingetreten. Versicherung läuft auf den Übeltäter selbst und die Steuern wurden eben noch nicht gezahlt (würde ich auch nach wie vor nicht empfehlen).

Möglicherweise hat "Trudeltante" die Zulassungsgebühren gezahlt, aber da würde ich mal bezweifeln, dass Polizei oder andere Behörden daraufhin wirklich aktiv werden. Papier ist leider allzu geduldig.

Oder lässt sich 263 StGB auch dahingehend interpretieren, dass auch eine künftige Zahlungsverpflichtung als Vermögensnachteil gilt?
Grüße, PoD

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Beitrag von Erik.Ode »

Prince of Denmark hat geschrieben: Möglicherweise hat "Trudeltante" die Zulassungsgebühren gezahlt,
Damit ist ein Vermögensnachteil entstanden.
Prince of Denmark hat geschrieben:aber da würde ich mal bezweifeln, dass Polizei oder andere Behörden daraufhin wirklich aktiv werden. Papier ist leider allzu geduldig.
Die Polizei kann nicht entscheiden, ob sie tätig werden möchte, sie muß.........
Weiterhin ist die Schadenssumme für die Strafverfolgung zunächst nicht relevant. Für ein späteres Urteil aber sehr wohl.
Gruß Erik.Ode
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Beitrag von Prince of Denmark »

Eija, das geht dann mehr in Richtung "Könnte, hätte, würde, falls". Wenn "Trudeltante" die Gebühren gezahlt hat, ist der Vermögensnachteil sicher da. Ich habe den Thread aber mal so interpretiert, dass noch keine Zahlung erfolgt ist. Zumindest wurde nicht erwähnt, dass irgendwo hin Geld geflossen ist.

Wenn keiner von beiden Beteiligten bisher eine Zahlung geleistet hat, ist es ja umso unverständlicher, dass Versicherer und Zulassungsstelle bzw. Finanzamt das so durchwinken.

Da bin ich ja mal gespannt, wie das weitergeht.
Grüße, PoD

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