hallo,
ich habe folgende frage. es ist doch dieses jahr ein neues gesetz rausgekommen, welches besagt, das bis 21 jahre ein kompletter alkoholverbot am steuer herrscht.
nun ist die situation folgende: ich habe letztes jahr im sommer (also im juni 06) meinen führerschein gemacht, also mit 18 jahren. letztes jahr hätte ich mit 0,3 promille noch autofahren dürfen.
zählt das mit diesem neuen gesetz nun nicht mehr für mich? oder zählt das nicht, weil die ja in der hinsicht mir ja was wegnehmen. also das es erst für die leute zählt, die nach dem erlass diese gesetztes den führerschein erworben haben.
war nämlich neulich so, das ich mit nem kumpel in der disko war und er schon etwas mehr getrunken hat und ich hatte halt auch schon 2 diesel getrunken. ich war ja noch in der lage auto zu fahren, aber hätte bei einer kontrolle bestimmt keine 0,0 pro mille gehabt.
vielen dank
Kein Alkohol bis 21!?
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Probezeit und Altersgrenze müssen beachtet werden!
* Wer sich in der Probezeit befindet, fällt immer unter das Alkoholverbot, egal wie alt er ist
* Wer unter 21 Jahre alt ist, fällt ebenfalls immer unter das Alkoholverbot, selbst wenn die Probezeit schon vorbei ist
* Wer eine Verlängerung der Probezeit bekommt, fällt auch in den beiden Verlängerungsjahren unter das Alkoholverbot
* Das Gesetz gilt selbstverständlich auch für junge ausländische Gäste
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http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/ ... lkohol.php
* Wer sich in der Probezeit befindet, fällt immer unter das Alkoholverbot, egal wie alt er ist
* Wer unter 21 Jahre alt ist, fällt ebenfalls immer unter das Alkoholverbot, selbst wenn die Probezeit schon vorbei ist
* Wer eine Verlängerung der Probezeit bekommt, fällt auch in den beiden Verlängerungsjahren unter das Alkoholverbot
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Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
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Re: Kein Alkohol bis 21!?
Am besten ist es immer noch ohne Alk sich ans Steuer zu setzen. Wenn dies nicht möglich sein sollte, es gibt ja noch Taxis.
Alle Angaben ohne Gewähr !!!
- Twin Turbo
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Außerdem ist es ja so, dass selbst wenn man trotz Alkoholkonsum unter 0,5 Promille liegt und noch als fahrtauglich gilt, man auch bei geringen Mengen im Falle eines Unfalls immer eine Teilschuld bekommt.
Am besten gar nichts trinken. Diese bis 0,5 Promille haben auch nicht wirklich eine alkoholisch spürbare Wirkung, was ja der Grund ist warum die meisten es trinken.
Am besten gar nichts trinken. Diese bis 0,5 Promille haben auch nicht wirklich eine alkoholisch spürbare Wirkung, was ja der Grund ist warum die meisten es trinken.
Hallo,Twin Turbo hat geschrieben:Außerdem ist es ja so, dass selbst wenn man trotz Alkoholkonsum unter 0,5 Promille liegt und noch als fahrtauglich gilt, man auch bei geringen Mengen im Falle eines Unfalls immer eine Teilschuld bekommt.
Am besten gar nichts trinken. Diese bis 0,5 Promille haben auch nicht wirklich eine alkoholisch spürbare Wirkung, was ja der Grund ist warum die meisten es trinken.
ab 0,3 Promille in Verbindung mit Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien
Unfall u.s.w.)kann es als Straftat gewertet werden,was zum Entzug
der Fahrerlaubnis führt. mfg twingi 02
MfG twingi 02