Kein Alkohol bis 21!?

Aktuelle Gerichtsurteile, Regeln und Tipps für den Straßenverkehr. Hier kann alles diskutiert werden was zum Thema passt.

Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker

Antworten
Trixie
Mitglied
Beiträge: 1
Registriert: 11.09.2007, 14:45

Kein Alkohol bis 21!?

Beitrag von Trixie »

hallo,

ich habe folgende frage. es ist doch dieses jahr ein neues gesetz rausgekommen, welches besagt, das bis 21 jahre ein kompletter alkoholverbot am steuer herrscht.

nun ist die situation folgende: ich habe letztes jahr im sommer (also im juni 06) meinen führerschein gemacht, also mit 18 jahren. letztes jahr hätte ich mit 0,3 promille noch autofahren dürfen.

zählt das mit diesem neuen gesetz nun nicht mehr für mich? oder zählt das nicht, weil die ja in der hinsicht mir ja was wegnehmen. also das es erst für die leute zählt, die nach dem erlass diese gesetztes den führerschein erworben haben.

war nämlich neulich so, das ich mit nem kumpel in der disko war und er schon etwas mehr getrunken hat und ich hatte halt auch schon 2 diesel getrunken. ich war ja noch in der lage auto zu fahren, aber hätte bei einer kontrolle bestimmt keine 0,0 pro mille gehabt.

vielen dank
Benutzeravatar
Erik.Ode
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 2386
Registriert: 31.08.2004, 15:30

Beitrag von Erik.Ode »

Probezeit und Altersgrenze müssen beachtet werden!

* Wer sich in der Probezeit befindet, fällt immer unter das Alkoholverbot, egal wie alt er ist
* Wer unter 21 Jahre alt ist, fällt ebenfalls immer unter das Alkoholverbot, selbst wenn die Probezeit schon vorbei ist
* Wer eine Verlängerung der Probezeit bekommt, fällt auch in den beiden Verlängerungsjahren unter das Alkoholverbot
* Das Gesetz gilt selbstverständlich auch für junge ausländische Gäste
'
'
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/ ... lkohol.php
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
testperson
Spezialist
Beiträge: 37
Registriert: 26.10.2004, 16:47

Re: Kein Alkohol bis 21!?

Beitrag von testperson »

Am besten ist es immer noch ohne Alk sich ans Steuer zu setzen. Wenn dies nicht möglich sein sollte, es gibt ja noch Taxis.
Alle Angaben ohne Gewähr !!!
Benutzeravatar
Twin Turbo
Spezialist
Beiträge: 21
Registriert: 20.09.2006, 18:21

Beitrag von Twin Turbo »

Außerdem ist es ja so, dass selbst wenn man trotz Alkoholkonsum unter 0,5 Promille liegt und noch als fahrtauglich gilt, man auch bei geringen Mengen im Falle eines Unfalls immer eine Teilschuld bekommt.
Am besten gar nichts trinken. Diese bis 0,5 Promille haben auch nicht wirklich eine alkoholisch spürbare Wirkung, was ja der Grund ist warum die meisten es trinken.
Benutzeravatar
twingi 02
Spezialist
Beiträge: 78
Registriert: 14.08.2006, 23:19
Wohnort: Hessen

Beitrag von twingi 02 »

Twin Turbo hat geschrieben:Außerdem ist es ja so, dass selbst wenn man trotz Alkoholkonsum unter 0,5 Promille liegt und noch als fahrtauglich gilt, man auch bei geringen Mengen im Falle eines Unfalls immer eine Teilschuld bekommt.
Am besten gar nichts trinken. Diese bis 0,5 Promille haben auch nicht wirklich eine alkoholisch spürbare Wirkung, was ja der Grund ist warum die meisten es trinken.
Hallo,
ab 0,3 Promille in Verbindung mit Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien
Unfall u.s.w.)kann es als Straftat gewertet werden,was zum Entzug
der Fahrerlaubnis führt. mfg twingi 02
MfG twingi 02
Antworten

Zurück zu „Recht / Strassenverkehr / MPU“