Gebrauchter doch nicht unfallfrei, Nachlass vom Händler?

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webseppe
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Gebrauchter doch nicht unfallfrei, Nachlass vom Händler?

Beitrag von webseppe »

Hallo Leute,

ich hab an meinem Gebrauchtwagen (vom Händler gekauft 10/2006) entdeckt, dass er nicht wie im Kaufvertrag angegeben unfallfrei ist. Der Vorbesitzer bestätigte, dass an dem Wagen ein Stoßfängerteil und die Heckklappe erneuert wurden (Neuteile). Der Schaden belief sich auf 2256 EUR. Soweit so gut.

Der Händler bietet mir jetzt eine Gutschrift über 10 % des Schadens an, was Branchenüblich sei in so einem Fall. Allerdings abzüglich 30 %, da die Instandsetzung schon 2001 war, also eine Gutschrift über 158 EUR.

Meine Fragen:
1. Sind die 10% Nachlass wirklich branchenüblich?
2. Sind die 30% Abzug wegen 5 Jahre zurückliegender Reparatur akzeptabel?
3. Kann ich da nicht mehr verlangen? Was würdet ihr machen? Der Kaufvertrag ist ja nicht mehr gültig oder? Und für einen Fachmann ist auf alle Fälle mit blosem Auge ersichtlich, dass die Heckklappe nicht optimal lackiert wurde (Lack war beim auftragen zu dünn, sieht etwas grieselig aus, Lackdicke passt aber), d.h. der Händler hätte erkennen müssen, dass da ein Unfall war und das auf jeden Fall beim Verkauf angeben müssen.

Ich wäre Euch sehr dankbar für gute Tipps, Erfahrungen oder Ratschläge! Und, wie solls anders sein, möglichst schnell.

Gruß Josef
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Hallo und willkommen im Kfz-Forum.

Da hast Du ja richtig geschaltet und bereits Kontakt zum Vorbesitzer und dem Verkäufer aufgenommen.

Zu Deinen Fragen 1 und 2: habe ich noch nie gehört. Mag sein, dass einige Händler das so für sich handhaben, ist dann aber keine allgemeingültige Regelung.

Wenn der Händler schon freiwillig einen Nachlass anbietet, ist doch da was faul. Hast Du vom Vorbesitzer in Erfahrung bringen können, ob er beim Verkauf an den Händler diesen über die Schäden informiert hat?

Zu Frage 3 ... Der Kaufvertrag wäre nichtig, wenn der Händler Dir im Vertrag schriftlich zugesichert hat, der Wagen sei unfallfrei. Ist da im Vertrag etwas enthalten? Wenn er sowas zusichert, muss er auch dafür gradestehen. Ich würde mich nicht drauf verlassen, dass der Händler das hätte erkennen müssen mit den Schäden und der Reparatur. Wenn es halbwegs fachgerecht gemacht wurde, muss man es nicht erkennen, wenn man es nicht weiss. Sonst hättest Du es ja vor dem Kauf auch gesehen und hättest vermutlich nicht gekauft. Das sind halt Händler, keine Mechaniker, Gutachter oder Autoaufbereiter.

Wichtig ist also zunächst, ob der Wagen an Dich ausdrücklich als unfallfrei verkauft wurde und ob der Vorbesitzer seinerseits den Händler über die Schäden informiert hat. Wenn der Händler diese Information dann nicht an Dich weitergegeben hat, wäre es arglistige Täuschung.

Zur Lektüre empfehle ich Dir auch noch den Beitrag Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen.
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