Versicherungsfrage????

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tehSeife
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Versicherungsfrage????

Beitrag von tehSeife »

Ich habe folgende Frage: Vor kurzem habe ich mein Führerschein gemacht :lol: hab aber noch kein eigenes Auto. Jetzt wollte ich fragen ob es Probleme geben könnte, wenn ich das von meiner Schwester nehmen würde? Das Problem ist nur das das Auto nur für sie versichert ist!!! Könnte es Probleme mit der Polizei geben? Mache ich mich da irgendwie strafbar? Und wie sieht es bei Unfällen aus?

Vielen dank schonmal im Vorraus.

mgf
tehSeife[/b]
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Twin Turbo
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Beitrag von Twin Turbo »

Hi,

Also soweit ich weiß ist es generell so, dass du erstmal eine Haftpflichtversicherung brauchst um fahren zu dürfen, aber ich geh mal davon aus dass du die hast.
Selbst wenn die Autoversicherung dann auf deine Schwester läuft, darfst du das Auto fahren, wenn es der Fahrzeughalter erlaubt. Generell darfst du theoretisch jedes Auto fahren, wenn der Fahrzeughalter es dir erlaubt und du den Fahrzeugschein sowie den Schlüssel zu händen bekommst.
Wenn jetzt aber eine Unfallsituation eintritt wo du selbst Schuld bist und die Versicherung logischerweise mitkriegt dass du nicht auf das Auto versichert bist, sondern nur deine Schwester, musst deine Schwester (immer der Fahrzeughalter, der dir genehmigt hat mit dem Auto zu fahren, ist verantwortlich, nicht der Fahrer!) eine relativ hohe Strafgebühr bezahlen, wenn die Versicherung trotzdem zahlen soll (ist zumindest bei den Versicherungen die ich kenne so).

Aber warte erst nochmal auf andere Antworten, vielleicht läuft es bei anderen anders. Gegebenenfalls musst du auch bei deiner Versicherung mal direkt anfragen.

MFG TT
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Nicht ganz richtig, aber falsch :D

Um Auto zu fahren, muss der Fahrer nicht zwingend über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Die KFZ-Haftpflicht ist ja bezogen auf Fahrzeug und -Halter, nicht auf den Fahrer.

Und die Privathaftpflichtversicherer schließen Schäden an Fahrzeugen meist aus, insbesondere an gemieteten oder geliehenen Fahrzeugen.

Probleme kann es -in diesem Fall- geben, wenn die Schwester einen Versicherungsvertrag hat, in dem Fahrer unter 25 Jahren ausgeschlossen sind oder generell andere Fahrer. Das schmälert zwar die Prämie etwas, schliesst aber andere vom Fahren aus.

Das mit der Strafgebühr im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls und mit nicht-versichertem-Fahrer kann ich nicht beurteilen, sowas hatte ich noch nicht. Hab ich bisher aber auch noch nicht gehört. Soweit ich weiss, tritt die Versicherung des Halters so ein, wie sie es auch täte, wenn der Versicherte selbst den Unfall verursacht hat. Also Schaden wird dann an den Gegner reguliert und die Versicherung nimmt dann Regress.
Aber warten wir mal auf die Experten für Versicherungsfragen ...
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