Hallo Kfz-Gemeinde
darf ich drei Kindersitze nebeneinander in einer Sitzreihe benutzen?
Aus nicht näher benannter Quelle wurde mir zugetragen, dass das nur auf den äußeren Sitzplätzen einer für drei Personen zugelassenen Rücksitzbank erlaubt ist.
Kann einer von Euch zu meiner Erleuchtung das Thema betreffend beitragen ?
Vorab schon mal vielen Dank
3 Kindersitze in einer Sitzreihe ?
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
3 Kindersitze in einer Sitzreihe ?
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_21.php
§21 Personenbeförderung
(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.
Abweichend von Satz 1
2.
dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,
Das wurde von deinem "Bekannten" wohl falsch interpretiert !
Es darf sogar ein Kind OHNE Kindersitz befördert werden, wenn es technisch nicht anders möglich ist.
§21 Personenbeförderung
(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.
Abweichend von Satz 1
2.
dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,
Das wurde von deinem "Bekannten" wohl falsch interpretiert !
Es darf sogar ein Kind OHNE Kindersitz befördert werden, wenn es technisch nicht anders möglich ist.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
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