Hallo Leute bin neu hier angemeldet und schon habe ich ein Anliegen.
Ich wurde vor über 10 Wochen innerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt mit 90km/h womit ich um 40km/h zu schnell war.
Zu Tatzeit war ich noch in der Probezeit und jetzt seid 2 Wochen habe ich die Probezeit hinter mir.
Ich habe nun ein Schreiben erhalten wegen der Ordnungswidrigkeit aber den habe ich erst am Freitag den 27.07.2007 bekommen und meine Probezeit ist seit dem 12.07.2007 zu Ende.
Was ich nun wissen wollte werde ich nun mit weiteren Probezeit rechnen müssen weil ich zur Tatzeit noch in der Probezeit war oder ist das jetzt pille palle weil ich schon seid 2 Wochen raus aus der Probezeit bin.
Ich weiß das ich 100€ bezahlen muss, 3 Punkte in Flensburg bekomme und 1 Monat Fahrverbot. Das wäre der Fall wenn ich nicht in der Probezeit wäre.
Ich habe gehört wenn man eine Ordnungswidrigkeit schriftlich bekommt und das erst nach über 6 Wochen zum Tatzeit dann muss man auf dem Schreiben nicht reagieren weil es angeblich eine Frist geben soll bis zu 6 Wochen. Stimmt das nun oder nicht? Und wird mir die Probezeit verlängert, wenn ja was für ein Seminar muss ich besuchen gehen.
Ein kleiner Roman wenn ich so sehe aber ich hoffe man kann mir tipps geben. Ich wünsche euch noch eine gute Nacht und für die es morgen erst sehen halt einen guten Morgen.
Euer Hades-2004
Seminar ja oder nein?
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
-
- Mitglied
- Beiträge: 1
- Registriert: 30.07.2007, 22:52
- Wohnort: Brandenburg
Re: Seminar ja oder nein?
Für Fahranfänger wird es also dann besonders heikel, wenn wegen einer schwerwiegenden Zuwiderhandlung ("A-Verstoß") oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen ("B-Verstoß") ein jeweiliger Bußgeldbescheid (Bußgeld ab 40 Euro) erlassen und rechtskräftig wird. Werden hingegen Verstöße nur lediglich mit Verwarnungen (jeweils bis 35 Euro) sanktioniert, ergeben sich, außer den entsprechenden Verwarnungsgeldern, keine weiteren rechtlichen Folgen in Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis auf Probe.
Typische A-Verstöße sind ... :
Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit...
http://www.verkehrsportal.de/fuehrersch ... bezeit.php
Typische A-Verstöße sind ... :
Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit...
Hades-2004 hat geschrieben:Was ich nun wissen wollte werde ich nun mit weiteren Probezeit rechnen müssen weil ich zur Tatzeit noch in der Probezeit war oder ist das jetzt pille palle weil ich schon seid 2 Wochen raus aus der Probezeit bin.
http://www.verkehrsportal.de/fuehrersch ... bezeit.php
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsre ... ehrung.phpHades-2004 hat geschrieben:Ich habe gehört wenn man eine Ordnungswidrigkeit schriftlich bekommt und das erst nach über 6 Wochen zum Tatzeit dann muss man auf dem Schreiben nicht reagieren weil es angeblich eine Frist geben soll bis zu 6 Wochen. Stimmt das nun oder nicht? Und wird mir die Probezeit verlängert, wenn ja was für ein Seminar muss ich besuchen gehen.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -