vertrag rückgaengig...

Aktuelle Gerichtsurteile, Regeln und Tipps für den Straßenverkehr. Hier kann alles diskutiert werden was zum Thema passt.

Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker

Antworten
macjack
Mitglied
Beiträge: 1
Registriert: 27.07.2007, 23:30
Kontaktdaten:

vertrag rückgaengig...

Beitrag von macjack »

Hallo an alle,
wir haben entschieden ein neues wagen für mein Frauli zu kaufen.
haben wir getan, Sie hat es bestellt und die kaufvertrag untergezeichnet.
daheim bin ich ausgeflippt, weil wir wollten keine auto von diese klasse, und nicht zahlen für ein neue technik (was immernoch 10000 mehr kostet wie ein gewöhnliches auto dasselber klasse)
was können wir machen? kann man die kaufvertrag rückgaengig machen?
es geschehen heute, morgen können wir das autohaus besuchen.
Danke
Benutzeravatar
Erik.Ode
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 2386
Registriert: 31.08.2004, 15:30

Beitrag von Erik.Ode »

Das kann man so nicht beantworten. Dafür müßte man weiter ins Detail gehen. Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten. Wenn man sich nicht an schriftliche ( glit natürlich auch für mündliche Verträge ! ) Verträge hält, kommt meinstens eine Vertragsstrafe / Schadensersatz !
Beim Händler vorsprechen wäre der erste Schritt, einen gesetzlichen Anspruch auf Rücktritt ohne Grund hast du nicht.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
Benutzeravatar
Prince of Denmark
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 973
Registriert: 04.04.2005, 17:09
Wohnort: Hoffentlich bald woanders

Beitrag von Prince of Denmark »

Hello .

Zunächst kann ich Erik Ode bestätigen. Verträge sind einzuhalten oder "Pacta sunt servanda" wie der Jurist sagt. Ein Rücktritt vom Vertrag ist zunächst vom Einverständnis des Verkäufers abhängig. Hat "Frauli" auf ihren eigenen Namen bestellt oder auf den Namen des Gatten bzw. der Familie? Wenn ja, hat sie ja vermutlich ohne Vollmacht gehandelt. Ansonsten gibt es vielleicht den einen oder anderen Grund, den Vertrag anzufechten, aber diese Rechtsberatung erteilt nur ein Rechtsanwalt.

Das unverzügliche Gespräch mit dem Verkäufer ist sicher erstmal der beste Weg. Möglicherweise hat er das Fahrzeug ja noch nicht bestellt und es ist noch kein Schaden entstanden. Und wenn ihr ein anderes Fahrzeug da kauft, ist er sicher kooperativ. Wenn ihr Glück habt, reicht vielleicht auch eine Spende für die Kaffeekasse. Einfach mal probieren. Wenns nicht klappt, würde ich doch eine anwaltliche Beratung empfehlen. Viel Glück.
Antworten

Zurück zu „Recht / Strassenverkehr / MPU“