Hallo !
Bin neu in diesem Forum, habe aber trotzdem schon eine Frage.
Wie sieht eigentlich die rechtliche Situation aus: In unserer TG steht seit einiger Zeit ein abgemeldetes Fahrzeug, welches aber bewegt wird (habe Fotos). Der Verdacht auf einen (illegalen) Autohandel liegt nahe.
Was würde des weiteren passieren, wenn bei dieser Bewegung andere Fahrzeuge zu Schaden kommen würden ?
Warte gespannt auf Antwort.
Mit sonnigen Grüßen aus Kerpen (Schumiland)
abgemeldetes Fahrzeug in Tiefgarage
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
Hallo Porta !
Da es sich bei der Tiefgarage NICHT um öffentlichen Verkehrsraum handelt, liegt keine Verstoß nach der StVO vor.
Hier könnte evt. das Hausrecht ( Mietvertrag ) greifen !?
Sollten Schäden fahrlässig verursacht werden, würde das Zivilrecht ( BGB ) greifen.
Was hast du mit ill. Autohandel gemeint ?
Da es sich bei der Tiefgarage NICHT um öffentlichen Verkehrsraum handelt, liegt keine Verstoß nach der StVO vor.
Hier könnte evt. das Hausrecht ( Mietvertrag ) greifen !?
Sollten Schäden fahrlässig verursacht werden, würde das Zivilrecht ( BGB ) greifen.
Was hast du mit ill. Autohandel gemeint ?
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
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abgemeldetes Fahrzeug in TG
Der Verdacht beruht darauf, weil auf diesem Stellplatz in unregelmäßiger Folge immer andere Fahrzeuge stehen.
Gruß aus Schumiland
Gruß aus Schumiland
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Nabend,
das meint also, das könnten Händlerfahrzeuge zum Verkauf sein, die dann jeweils mit roten Kennzeichen rausgefahren werden? Spricht ja eigentlich nix dagegen. Ob das nun unbedingt illegal ist, kann man ja schlecht sagen. Kannst ja mal beim Gewerbeamt nachfragen, ob es angemeldet ist.
Aber wie Erik Ode auch schon richtig angemerkt hat, wenn es privater Grund und keine öffentliche Fläche ist, ists erlaubt, das Fz. dort abzustellen.
Was stört Dich denn genau? Nur, dass da immer andere Fahrzeuge stehen? Solang Du weisst, wem Sie gehören und an wen Du Dich wenden musst, falls mal was beschädigt wird .... ist doch alles ok. Vertragt euch
das meint also, das könnten Händlerfahrzeuge zum Verkauf sein, die dann jeweils mit roten Kennzeichen rausgefahren werden? Spricht ja eigentlich nix dagegen. Ob das nun unbedingt illegal ist, kann man ja schlecht sagen. Kannst ja mal beim Gewerbeamt nachfragen, ob es angemeldet ist.
Aber wie Erik Ode auch schon richtig angemerkt hat, wenn es privater Grund und keine öffentliche Fläche ist, ists erlaubt, das Fz. dort abzustellen.
Was stört Dich denn genau? Nur, dass da immer andere Fahrzeuge stehen? Solang Du weisst, wem Sie gehören und an wen Du Dich wenden musst, falls mal was beschädigt wird .... ist doch alles ok. Vertragt euch
abgemeldetes Fahrzeug in TG
Ich kenn den Typen gar nicht - ist mir auch egal. Es ging mir nur um die rechtliche Situation bei evtl. Schäden - und die Frage wurde ja auch beantwortet.
Mit sonnigen Grüßen aus Kerpen.
Mit sonnigen Grüßen aus Kerpen.