In welchem Gesetzestext steht, dass geweblich abgestellte Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Straßen stehen dürfen?
Mir wurde von der Gemeinde untersagt 3 Transporter (alle unter 3,5 t) auf öffentlichem Grund (also alle Straßen) abzustellen. Ich muß mir für meine Fahrzeuge (gewerblich genutzt) einen entsprechenden privaten Platz suchen. Dies gilt nicht nur für die Transporter, sondern auch für die Privat-Fahrzeuge meiner Fahrer.
Kann das wirklich sein????
Wenn ja, was ist dann mit den Fahrzeugen von Autovermietungen, die werden auch gewerblich genutzt. Oder mit Taxi`s usw.
Wer kann mir helfen?
Gruß Herby
Gewerblich abgestellte Fahrzeuge im Stadtbereich
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
Re: Gewerblich abgestellte Fahrzeuge im Stadtbereich
Das mußt du doch schriftlich bekommen haben ?herby hat geschrieben: Mir wurde von der Gemeinde untersagt 3 Transporter (alle unter 3,5 t) auf öffentlichem Grund (also alle Straßen) abzustellen.
Stehen dort keine Informationen ?
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -