Sachmängelhaftung: Anliefern des Autos bei defekt

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tomrossi
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Sachmängelhaftung: Anliefern des Autos bei defekt

Beitrag von tomrossi »

Hallo,
ic will einen Nissan Mircra bei einem Händler n München kaufen. Der Händler sagte er gibt Sachmängelhaftung, aber falls ein defekt auftriet, dann muß ich das Auto zu ihm bringen und das wären dann 180km einfach. Falls die Kiste nicht mehr fahrbereit ist, brauche ich dafür auch noch ein Transportmittel.

Frage: Muß ich ihm das Auto bringen?

Er hat mir angeboten, wenn ich 200-400 Euro (warum die Spanne!?!?keine Ahnung), dann bekomme ich Garantie und ich brauche das Auto nicht zu ihm bringen und ich könnte es vor Ort bei einer KFZ Werkstatt reparieren zu lassen.

Was fällt dann bitte unter Garantie? Warum nicht gleich 200 Euro drauf und dann einfach die Sachmängelhaftung bestehen lassen?

Ist mir etwas Suspekt oder ist das üblich?

Danke Euch schon mal im voraus und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...
Daten des Micra:
Micra 1.0 Fresh Cou
78 tkm
06-2002
Benzin
60 PS
Schalter
HU 06-2008
Euro 4
lückenlos scheckheftgepflegt
Traktionskontrolle

Ich denke der Preis von 3999 Euro ist ok, oder?

lg
Thomas :)
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Hi,

zunächst mal: Warum einen Gebrauchtwagen von so weit weg kaufen? Gibts denn keine Händler in der Nähe? Für einen Gebrauchtwagen unter 5000 EUR lohnt eigentlich keine Entfernung von mehr als 50 KM. Das Auto schon mal "live" gesehen? Ob der Preis ok ist, kann ich nicht beurteilen. Rein von den Daten kann man das schlecht abschätzen.

Zur Gewährleistung: Wenn was kaputt geht in den ersten 6 Monaten und Du die Gewährleistung in Anspruch nehmen willst, musst Du das Fahrzeug dann auch da hinbringen. Der Verkäufer muss ja eine realistische Möglichkeit haben, den Schaden einzusehen und zu reparieren. Anders gehts kaum.
Da hat der Händler wohl korrekt reagiert.

Next: Garantie. Das geht über die Sachmängelhaftung hinaus. Ich empfehle mal den Google-Ofen anzuschmeissen und nach "Gebrauchtwagen Garantie" zu suchen.

Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene Dinge. Gewährleistung muss der Händler machen. In den ersten 6 Monaten geht man davon aus, dass der Schaden bereits bei Übergabe der Sache vorhanden war. Gegenteiliges müsste der Händler beweisen. In den nächsten 18 Monaten ist diese Beweislast umgekehrt. Verschleissteile natürlich ausgenommen.
Die Garantie übernimmt teilweise auch Verschleissteile und tritt gewissermassen verschuldensunabhängig ein. Die Garantie-Versicherer haben idR Vertragswerkstätten, die das Fahrzeug zur Not auch abholen. Die Prämie richtet sich nach Alter und Zusand des Fahrzeugs und Versicherungsdauer und Umfang der Leistungen. Daher wird der Händler wohl keine genaue Auskunft gegeben haben. Der Preis scheint aber realistisch.

Fazit: Suspekt ist das eigentlich nicht. Wenn Dir die Sachmängelhaftung aber wichtig ist, würde ich tatsächlich bei einem Händler in der Nähe kaufen. Diese Garantieversicherung kann man als Käufer auch selbst aussuchen, mann muss allerdings genau achten, was alles dabei ist.
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Achtung Hinweis Rechtsberatung: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern gibt nur die persönliche Meinung des Verfassers wieder.
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Folgende Informationen:

http://www.verbraucher.de/download/gewaehrleistung.pdf

Meine Meinung:

Wenn er dir schon mit Gewalt eine Garantie aufdrängen will ( du mußt.....etc...), dann würde ich mir genau überlegen, ob der Händler im Fall des Falles kulant ist oder nicht.
Die gesetzlichen Möglichkeiten will ich hier mal außer Acht lassen. Denn Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei Paar verschiedene Schuhe.
Zum Preis kann ich nichts sagen, evt. meldet sich noch jemand.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Vielen Dank für die Ergänzung, Erik Ode.
Vielleicht kann man den Link zum Informationsblatt der VZ mal "pinnen"?.
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Done ! :wink:
Gruß Erik.Ode
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