Aufklärungspflicht eines Gebrauchtwagenhändlers
Verfasst: 30.05.2007, 00:46
OLG Köln, Urteil vom 13.03.2007,
22 U 170/06
Aufklärungspflicht eines Gebrauchtwagenhändlers
Wenn einem Gebrauchtwagenhändler bekannt
ist, dass der von ihm angebotene
Gebrauchtwagen eine wesentlich höhere
Laufleistung hat als der Kilometerzähler
ausweist, muss er den Käufer ungefragt
darüber aufklären. Andernfalls steht dem
Käufer ein Rücktrittsrecht zu.
Quellen: http://www.otto-schmidt.de ; http://www.beck.de
22 U 170/06
Aufklärungspflicht eines Gebrauchtwagenhändlers
Wenn einem Gebrauchtwagenhändler bekannt
ist, dass der von ihm angebotene
Gebrauchtwagen eine wesentlich höhere
Laufleistung hat als der Kilometerzähler
ausweist, muss er den Käufer ungefragt
darüber aufklären. Andernfalls steht dem
Käufer ein Rücktrittsrecht zu.
Quellen: http://www.otto-schmidt.de ; http://www.beck.de