Nutzungsausfall nur bei Unfall???

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ThomasSchulze
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Nutzungsausfall nur bei Unfall???

Beitrag von ThomasSchulze »

Hallo!
Ich habe mir ein gebrauchtes Moped gekauft und wurde, wie ich herausgefunden habe, betrogen.

Der Rahmen passte nicht zur Verkleidung, der Motor nicht zum Fahrzeug, das Typenschild wurde nachträglich angebracht, die Fahrgestellnummer weggeflext.

Nach nunmehr 2 Monaten hat der Verkäufer das Moped bei mir abgeholt und mir meinen Kaufpreis erstattet.

Da ich das Moped, so wie es mir übergeben wurde, nicht zulassen durfte (wegen u.a. og. Mängel), steht mir da auch Nutzungsausfall zu???

Gibt es da ein Gerichtsurteil, welches jemand kennt??

Kann mir jemand helfen???

Gruß

Thomas
testperson
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Registriert: 26.10.2004, 16:47

Re: Nutzungsausfall nur bei Unfall???

Beitrag von testperson »

Nö, Kaufpreis zurückerhalten und gut ist, mehr kannst du nicht bekommen.
Alle Angaben ohne Gewähr !!!
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Prince of Denmark
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Re: Nutzungsausfall nur bei Unfall???

Beitrag von Prince of Denmark »

Servus,

Nutzungsausfall etc. sieht wohl eher schlecht aus. Bei solchen Sachen muss man in der Regel nachweisen, dass ein solcher Schaden entstanden ist und auch die Höhe. Allenfalls könnte man ein Standgeld fordern, wenn die Maschine zwangsläufig längere Zeit in Deiner Obhut stand. Ist aber so gering, da lohnt der Aufwand nicht. Sei froh, dass Du das Geld zurück hast. Sowas passiert extrem selten ohne Komplikationen.
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