Frage zu einer verbindlichen Bestellung

Aktuelle Gerichtsurteile, Regeln und Tipps für den Straßenverkehr. Hier kann alles diskutiert werden was zum Thema passt.

Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker

Antworten
Drummer
Mitglied
Beiträge: 1
Registriert: 09.05.2007, 19:15

Frage zu einer verbindlichen Bestellung

Beitrag von Drummer »

Hallo,

ich habe beim Autohändler für den Kauf eines Jahreswagens eine "verbindliche Bestellung" (mit exakter Preisangabe) unterschrieben. Am nächsten Tag sagte mir der Händler, dass er die Bestellung rückgängig machen müsse und mir den Wagen nicht verkaufen könne, weil sein Chef in einer anderen Filiale den Wagen zeitgleich schon verkauft hätte und der Chef ein Vorrecht auf den Wagen habe.
Daraufhin habe ich im Internet auf der Seite des Händlers den selben Wagen (mit der selben Anzeigennummer und exakt dem selben Text und den selben Fotos) mit einem um 3000 Euro höheren Preis gefunden.
Offensichtlich hat der Chef also seinen Mitarbeiter zusammengepfiffen, weil der Wagen im Internet vorher falsch (zu billig) ausgezeichnet war und nun doch nicht zu diesem Preis verkauft werden sollte.

Kann man da etwas machen? Durfte das Autohaus überhaupt einfach so von der Bestellung zurücktreten?

Wäre für jede Info dankbar!!
Viele Grüße
Benutzeravatar
Erik.Ode
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 2386
Registriert: 31.08.2004, 15:30

Beitrag von Erik.Ode »

§ 433 BGB
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.


Ist für mich eindeutig, oder ? Wenn er vertragsbrüchig wird, dann einen RA beauftragen.
Ersatzweise wäre natürlich auch ein vergleichbares Fahrzeug ( evt. mit Extras als Schadensersatz ??? ) denkbar...........
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
Antworten

Zurück zu „Recht / Strassenverkehr / MPU“