Garantieverlust?

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corth
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Garantieverlust?

Beitrag von corth »

Hallo zusammen,

ich bin gerade aufgrund eines Problems mit meiner Gebrauchtwagengarantie auf diese Seite aufmerksam geworden - brauche also Hilfe :(

Ich habe vor 1,5 Jahren ein 5 Jahre altes Auto gekauft. Beim Kauf habe ich eine Händlerunabhängige Garantie bei Car-Garantie abgeschlossen. Nun ist ein Schadensfall aufgetreten und ich wollte diesen reparieren lassen. Bei der Freigabe der Reparaturkosten ist gab es jedoch eine Absage, denn die Wartung wäre nicht gemäß der Garantiebedingungen durchgeführt worden.

In den Garantiebedingungen steht, dass ich die Wartung (in diesem Fall kleine Inspektion) bei einer durch BMW anerkannten Werkstatt durchführen lassen muss, da ansosten die Garantiebedingungen erlischen. Ich habe die Wartung jedoch bei einer freien Meisterwerkstatt durchführen lassen, da ich dachte, dass dies mitterweile gleichgestellt ist. (GV0 1400..).

Was meint ihr? Habe ich wirklich meinen Anspruch auf Garantie verloren ?

Grüße
carsten
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
tomasino
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Registriert: 27.11.2006, 14:52

Beitrag von tomasino »

Wie im Forum bereits oft genug diskutiert, gibt es einen Unterschied zwischen Gewährleistung des Verkaüfers und einer unabhängigen Garantie, beispielsweise über einen Garantieversicherer.
Der kann dann auch die Garantierichtlinien, Obliegenheiten des Garantienehmers usw. festschreiben.
Und wenn der, in Deinem Falle CAR GARANTIE, vorschreibt, daß Du Deinen Service nur bei der Firma XY durchführen lassen darfst, dann isses so.
Im Deinem Falle ist die Aussage des Garantiegebers eindeutig und somit er nicht leistungspflichtig.
Ich denke, dem Garantiegeber geht es darum, einen gewissen Qualitätsstandard festzulegen hinsichtliche Serviceintervalle usw.
Sonst kann es passieren, daß einige ganz Schlaue sich das Öl an der Tanke selbst abzapfen und sich womöglich noch dafür einen Kundendiensstempel ins Heft drücken lassen.
In Deinem Falle - vorher Bedingungen lesen!

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Melli
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Wohnort: Baden

Beitrag von Melli »

mhh wobei cih zu bedenken gebe, dass es auch qualitativ hochwertige freie werkstätten gibt, die sehr gut arbeiten und dafür auch zahlreiche vertragswerkstätten, die sehr schlecht sind.
natürlich muss man vor vertragsabschluss die bedingungen lesen, ich würde es aber trotzdem probieren, denn eigentlich ist dies imho kein zulässiges kriterium...
tomasino
Mitglied
Beiträge: 9
Registriert: 27.11.2006, 14:52

Beitrag von tomasino »

Meine Aussage sollte in keinster Weise freie Werkstätten abqualifizieren.
Die Forderung des Garantiegebers hinsichtlich anerkannte Werkstätten ist ja auch nur die Vorgabe des Garantiegebers und deren Sichtweise.

Obs was bringt, da weiterzubohren ist fraglich. Probiert wurde es ja schon....
Der Garantiegeber hat ja schon abgelehnt, die nächste Instanz wäre, zu klagen.

8)
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