Gewährleistung verweigern??

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dam72
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Gewährleistung verweigern??

Beitrag von dam72 »

Hallo,

wir haben vor ca. 4 Wochen ein Auto gekauft. Nun hat sich herausgestellt, dass das Getriebe einen Schaden hat.
Als wir das Auto vor 4Wochen Probegefahren sind haben wir eine schleifendes Geräusch angemahnt. Der Händler meinte das wären die Winterreifen, die so komisch Geräusche machen. Wir haben das natürlich geglaubt. Das Auto wurde somit mängelfrei an uns verkauft.
Heute, nach 4 Wochen sagte uns die Vetrtragswerkstatt, bei der wir das Geräusch haben untersuchen lassen, dass das Getriebe kaputt sei.
Nun ja, aber jetzt kommt der eigentliche Teil. Der Händler der uns das Auto verkauft hat, hat uns eine Gebrauchtwagengarantie gegeben. Diese hätte auch den Getriebeschaden übernommen, hätten wir nicht erwähnt das das Geräusch schon bei der Probefahrt zu hören war. Die Versicherung verweigert nun den Getriebeschaden zu übernehmen und verweist auf den Händler. Der aber will davon nichts hören und meint wir sollen ihm das Auto wieder zurückgeben und das wir unser Geld abzüglich der gefahrenen Kilometer zurückbekommen. Damit es noch komplizierter wird, wir haben in der Zwischenzeit, auf der Suche nach diesem Schleifgeräusch, alle Keilrippenrollen tauschen lassen, die uns auch 180 Euro gekostet haben. Mal die Zeit nicht mitgerechnet, die wir wegen dem Schaden aufgebracht haben. Wer übernimmt die Kosten für das Anmelden und Abmelden? Wir sind völlig irritiert und wissen gerade garnicht wie wir uns verhalten sollen? Kann jemand einen Tip geben?
Muss der Händler den Getriebeschaden zahlen, wenn die Versicherung nicht übernimmt?
Für den fall das wir das Auto zurückgeben, was können wir dem Händler in Rechnung stellen? (An und Abmelden des Autos, bereits getätigte Reperaturen, Hinfahrt zum Händler, Arbeitsausfall????)
Vielen Dank im voraus!
dam72
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewtopic.php?t=2983


Das die Versicherung des Händlers nicht bezahlen will, kann nicht euer Problem sein !!!
Vertragspartner ist der Händler, und wie der den Schaden regulieren kann/muß/soll ist seine Sache.
Notfalls mit RA drohen !
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
dam72
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Beitrag von dam72 »

@Erik.Ode, danke für deine antwort.
das ist die Frage, muss der Händler den Schaden regulieren oder kann er?
Das kann ich aus dem Link nicht ganz klar herauslesen!
Lass ich den Schaden reparieren, sitze ich erstmal auf den Kosten und muss dem Händler hinterher rennen, da keine Werkstatt dem Geld hinterherrennen wird.
Wenn ich mit rechtsanwalt drohe, was bringt mir das? ausser Ärger...
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag.

Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlangen.

P.S. Es kommt hier nicht die Garantie zum Tragen, sondern die gesetzliche Sachmängehaftung.Die Garantie ist für euch nicht von Bedeutung. Ihr habt einen gesetzlichen Anspruch auf Reparatur !!!


http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fahrze ... ntID=31258
Gruß Erik.Ode
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Big R
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Beitrag von Big R »

Gesetzestexte und Paragraphen heraussuchen, ihm um die Ohren hauen (bildlich natürlich ;) ) und mit Rechtsanwalt drohen.

Er sollte wissen, dass er in einem eventuellen Rechtsstreit unterliegen würde.

Nochmal: Er muss den Schaden beheben (lassen)! Ihr müsst Euch mit einer Fahrzeugrückgabe nicht einverstanden erklären.
dam72
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Beitrag von dam72 »

hallo und danke alle,

somit fühle ich mich doch ein wenig sicherer und gestärkter, was die geamte Sache angeht.

Inzwischen ist es so, dass er das Getriebe reparieren lassen will, allerdings in einer Werkstatt seiner Wahl. Das kann man dem verkäufer nicht verwehren, da er Nachbesserungsrecht hat. Soweit sind wir uns einig.

Ein anderes Thema, wer kann mir sagen, ob Injektoren bei einem Diesel, als Verschleissteil oder Garantiefall gelten!?!?!? Geht um ne A-Klasse...

Danke
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

dam72 hat geschrieben:Ein anderes Thema, wer kann mir sagen, ob Injektoren bei einem Diesel, als Verschleissteil oder Garantiefall gelten!?!?!? Geht um ne A-Klasse...Danke
Problematisch wird es insbesondere bei einem Defekt eines typischen Verschleißteils. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder lediglich Verschleiß gegeben ist. Eine konkrete Abgrenzung muss im Einzelfall erfolgen und kann nicht pauschal festegelegt werden. Das OLG Bamberg hat in einem Urteil vom 20.12.2000 (DAR 2001, 357, ADAJUR Dok.Nr. 44689) beispielsweise entschieden, dass abgenutzte Dichtungen und Dichtringe bei einem Gebrauchtwagen keinen Mangel darstellen, da es sich um typische Verschleißteile handelt.
Gruß Erik.Ode
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tomasino
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Beitrag von tomasino »

Dam72:

wegen Gewährleistung oder Garantie oder was auch immer, werden ständig irgendwelche Prozesse geführt und ständig kommen auch neue Grundsatzurteile hinzu, oder werden frühere richterliche Entscheidungen aufgehoben oder anders gesehen.

Dein erster Fall wäre was für den Anwalt, denn es gilt hier, evtl.schriftliche Abmachungen, Kaufverträge, Übergabezustandsprotokolle usw. genau zu durchleuchten.

Nachher ist man dann vielleicht schlauer oder auch nicht.

Kann auch sein, daß dann ein Vergleich dabei rauskommt, der keinem wirklich weiterhilft.

Wenn der Händler jetzt nachbessert, bleibst Du möglicherweise trotzdem auf einigen Kosten sitzen, wie Abmeldung oder sonst was.

Zum 2.FAll:
Einspritzdüsen, denke ich, werden als Verschleiß angesehen.



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