Neuwagen ist nur zwölf Monate fabrikneu

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tom
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Neuwagen ist nur zwölf Monate fabrikneu

Beitrag von tom »

Autohändler dürfen Autos, die zwölf Monate nach ihrer Herstellung nicht verkauft wurden, nicht mehr als Neuwagen anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Die Richter gaben einem Käufer Recht, der einen Neuwagen, der bereits 19 Monate im Autohaus stand, reklamiert hatte.

In der Urteilsbegründung heißt es, durch die lange Standdauer werde der Wert des Autos gemindert. Es komme zu Materialermüdung, Oxydation und physikalischen Veränderungen. Deshalb könne man nach mehr als zwölf Monaten in der Regel nicht mehr von einem fabrikneuen Wagen sprechen. Voraussetzung für ein fabrikneues Fahrzeug ist außerdem, dass das Modell noch unverändert hergestellt wird und es durch die Standzeit keine Mängel aufweist.

Im konkreten Fall hatte ein Mann im Juni 2000 ein Auto für mehr als 53.000 Mark bestellt und sechs Wochen später auch erhalten. Allerdings war das Fahrzeug bereits anderthalb Jahre vorher, im November 1998, hergestellt worden. Aufgefallen war ihm das, weil bei seinem Auto bestimmte Kleinigkeiten wie Radio oder Sitzbezüge anders waren als in neueren Wagen desselben Modells. Der Mann kann den Vertrag jetzt rückgängig machen.

Aktenzeichen:
BGH VIII ZR 227/02 (Urteil vom 15. Oktober 2003)
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