Motorschaden, was tun?

Aktuelle Gerichtsurteile, Regeln und Tipps für den Straßenverkehr. Hier kann alles diskutiert werden was zum Thema passt.

Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker

Antworten
Cheech
Mitglied
Beiträge: 6
Registriert: 19.06.2006, 19:20
Wohnort: Düsseldorf

Motorschaden, was tun?

Beitrag von Cheech »

Hallo zusammen,

ich habe z.Zt. ein Problem mit dem nicht so richtig weiss umzugehen.

Und zwar habe ich am Donnerstag Abend einen Motorschaden an meinem Auto erlitten.

Der Wagen wurde vor ca. 3 Wochen vom Händler gekauft. ( finanziert und noch nicht abbezahlt).
Das Auto ging vor der Übergabe nochmal zum KFZ-Meister, wo alle Riemen gewechselt worden sind.

Nun fahre ich so auf der Autobahn und merke das ich beim Schalten vom 4. in den 5 Gang Leistungsverlust habe und es schon leicht aus der Motorhaube qualmt! Ich rechts auf die Spur, vom Gas und Kupplung getreten. Ich wollte gerade auf die Standspur, da qualmte der Wagen noch mehr, es dröhnte Ohrenbetäubend aus dem Motorraum, dann klackerte es und schliesslich kam es dann zum nichtüberhör /- sehbaren Motorschaden.
Der Motor brannte und wurde nur duch das platzen des Kühlers gelöscht.
Es folgte das ganze Programm, Polizei, Feuerwehr und der gelbe Engel fanden schnell ihren weg zum verkokelten Auto.

Meine Frage ist jetzt wie geh in diesem Fall vor? Laut ADAC kam es durch einen defekten Benzinschlauch zum Brand und dadurch zu nem Kolbenfresser. Kann das sein?
Der Gutachter meiner Versicherung wollte diese Woche kommen und den Schaden aufnehmen. Er fügte aber gleich hinzu, das der Schaden wenn nur zu 50 % bezahlt wird und die anderen 50 % dann bei mir liegen. Der Händler hätte damit nichts mehr zu tun. Das kann ich nicht ganz glauben.
Wie gehe ich jetzt am besten und vorallem am klügsten vor. Ich hab nämlich keine Ahnung, was auf mich zukommt.

Hier die Daten nochmal von meinem Auto:
Alfa Romeo Sportwagon - 2.0 16 V Twinspark BJ 11/01 KM stand 63xxx, Scheckheft gepflegt (leider keine Alfa-Werkstatt)

Ich danke schonmal im vorraus für eure Mithilfe

Grüsse aus Düsseldorf

ein geknickter Cheech
captain-huk
Mitglied
Beiträge: 7
Registriert: 15.05.2006, 14:18
Wohnort: FFB

Motorschaden

Beitrag von captain-huk »

Hallo,
Wenn Du rechtschutzversichert bist, lasse Dich sofort von einem Rechtsanwalt beraten.
Wenn nicht:
Sprich mit dem Autohändler und frage ihn, wie es sein kann dass hier dieser Defekt am Motor geschehen konnte.(Gewährleistungsrecht),Mache das aber schriftlich.
Warte das Gutachten von der Versicherung ab, sieh nach was da drinsteht u.gebe mir hier wieder Nachricht.
Achte darauf dass Du den Beweis (dein angekokeltes Auto u. die Teile) nicht verlierst. Gib es noch nicht dem Schrotthändler!
Auf alle Fälle bleibst Du erfahrungsgemäß nicht auf den Kosten sitzen,weil einer, entweder Werkstatt oder Versicherung bezahlt.
Also Cool bleiben u. abwarten. :wink:
"Derjenige der zögert, alles und jedem zu glauben, ist sehr weise, denn der Glaube an ein einziges falsches Prinzip ist der Beginn allen Unverstandes!" (D.B.S.)
Cheech
Mitglied
Beiträge: 6
Registriert: 19.06.2006, 19:20
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag von Cheech »

...gestern war es soweit. Der Gutachter war da und hat folgendes festgestellt.

1. Der Brand hatte nichts mit dem Motorcrash zu tun, sondern es war der defekte Benzinschlauch, der das Benzin über den Motor laufen lies. Dabei tropfte das Benzin über das Hitzeschild vom Krümmer, verdampfte (es ensteht ein Gas) und entzündete sich durch Funkenflug des Lüfters. Dieser Brandschaden wird von der Versicherung übernommen

2. Der Motorschaden: Kurz und knapp, es war kein Öl im Motor(4,7l), keine Warnlampe leuchtete und es war lt. Gutachter noch nicht meine zwingende Aufgabe das Öl, nach nur 900 km (vor 2 Wochen nach Werkstattbesuch - "Riemenwechsel" ,wie gesagt Auto 2 Wochen alt) zu kontrollieren. Ich ging eigentlich davon aus, das jetzt alles in Ordnung sei. Denn für diesen Check und den Wechsel der Riemen war er ja in der Werkstatt. Mein Gutachter sagte da müsste sich der Händler jetzt mit der Werkstatt auseinander setzen.

Nun bin ich mal gespannt, den Geschäftsführer(ist auch noch ein Rechtsanwalt) des Autohandels habe ich noch nicht erreicht und der zuständige Verkäufer ist in Urlaub(4 Wochen). Mein Anwalt weiss Bescheid
:twisted:

Ein Mitarbeiter der Firma bestätigte auch, das es eigentlich Aufgabe des Meisters war das Öl nach dem Riemenwechsel zu überprüfen.

Was wird jetzt wohl passieren?
Eins weiss ich leider schon jetzt, mein Auto wird nie wieder über diese schönen Strassen bei mir in Düsseldorf fahren. Diese Aussage machte der Mitarbeiter gleich mit. Habe ihm vorgeschlagen, das wenn meine Versicherung den Brand zahlt, das ich dies bereit bin zu übernehmen und er den Rest für den Schaden des Motors invistiert. Ich glaube es wäre günstiger für den Händler und mich. Vorallem könnte meine Frau wieder ruhig schlafen, sie vermisst dieses Auto.

Am Dienstag werde ich mich dann mit dem GF treffen und über diese Sache sprechen. Hab dran gedacht meinen Anwalt gleich mitzunehmen. Wie gesagt, der GF ist auch ein rechtssprechender Mensch und wenn ich jetzt 1 und 1 zusammenzähle, dann hat er sich mit dem Autohandel einen guten Nebenverdienst hinzugeholt. :cry:


Bin für jede Hilfe dankbar
Cheech
captain-huk
Mitglied
Beiträge: 7
Registriert: 15.05.2006, 14:18
Wohnort: FFB

Motorschaden

Beitrag von captain-huk »

Hi Cheech,
da ich nicht weis wieviel Wert dein Fahrzeug vor den 2 Schäden hatte, kommt evtl. noch ein Problem dazu.
Da der Motorschaden nachweisbar vor dem Brandschaden eintrat,geht der SV von der Versicherung nur von dem Wert aus, welchen Dein Fahrzeug nach dem Motorschaden hatte.Das heisst möglicherweise muß die Teilkaskoversicherung nur noch einen geringeren Betrag bezahlen als Du brauchst um die Reparatur des Brandschaden zu bezahlen.
Wichtig ist,wenn Du schon einen Anwalt eingeschaltest hast und evtl. Rechtschutzversicherung hast,ein Beweissicherungsgutachten darüber erstellen zu lassen,Warum keine Warnleuchte/Lampe u.dergl. bei diesem akuten Ölmangel aufgeleuchtet hat.
Auch kann und muss festgestellt werden ob der Motor aufgrund seines Verschleisszustandes evtl. unvorhersehbaren hohen Ölverbrauch hatte.
Also überlasse das Fahrzeug niemanden der evtl. Deine Beweise vernichten könnte.
F. Hiltscher
ö.b.u.v. Motorsachverst. FFB
"Derjenige der zögert, alles und jedem zu glauben, ist sehr weise, denn der Glaube an ein einziges falsches Prinzip ist der Beginn allen Unverstandes!" (D.B.S.)
Cheech
Mitglied
Beiträge: 6
Registriert: 19.06.2006, 19:20
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag von Cheech »

Sry, hatte nicht alle Details erzählt, habs vergessen, da ich momentan etwas durch den Wind bin. Mein Auto hat, oder hatte einen Wert von ca.10000 €...sehr viel Schnickschnack, Vollauss.und und und. Aber wer weiss ob der Brand vorher da war. Ich sagte, am Anfang, als ich den Qualm bemerkte(übrigens, weisser Rauch) hatte ich gleichzeitig einen enormen Leistungsverlust bzw. der Wagen nahm kein Gas mehr an. D.h. aber nicht das da was schon gebrannt haben muss, lediglich, ist es auch nachvollziehbar, das bei dem Vorgang
"Leistungsverlust", der Benzinschlauch platzte, über den Motoraum gespritz hat auf das Hitzeschild getropft ist, ein Gas enstand ,es dann vom Lüfter zum Funkenflug kam und dann der Brand enstand.(schwarzer Rauch und bis dahin war der Motor schon hin) Ich denke mal dieser Vorgang benöigt schon einige Sekunden, oder? Den o.g. weissen Rauch kann ich mir nur so erklären. Und zwar hat es legendlich gedampft (War das die Gasbildung oder der Motor qualmte, wird ja heiss ohne ÖL? X: ). Als ich dann auf dem Standstreifen stand und noch im Auto gesessen habe, wo ich wiederrum mit meiner Frau per Haandy telefonierte. (Ca. 2 min) dann wurde es plötzlich heiss und schwarz. ich bin ja nicht von einem Brand ausgegangen :( Ich dachte, es hätte nur irgendwas den Motor geschrottet.
Ja, ich weiss alles mächtig kompliziert. Deswegen bin ja so ratsuchend :arrow:

Naja, der Gutachter war mir nicht ganz koscher und habe darauf hin meine Versicherung angerufen. Ich berichtet ihr, das, und dass ist wirklich wahr, der Gutachter garnicht auf den Benzinschlauch gekommen wäre hätte ich es ihm nicht gesagt. Auf die Öllampe ist er er auch nicht gekommen, bzw er hat mich nicht gefragt "(Ist denn die Benzinlampe angegangen?"). Nix hat er gefragt? Nicht mal den Hergang. Ich ahne jetzt schon, das die das bei der Verischerung nicht auf die Reihe kriegen. Von meinem, erst weisser Rauch, nach Motorschaden dann schwarzer Rauch-Gerede hat er garnichts mitbekommen und ich denke mal solche Hinweise sind wichtig, oder? Fazit -----> Der Versicherung erzählte ich, das ich mir sehr unsicher bin bei dem Gutachten und ich doch bitte einen anderen Sachverständigen haben möchte, der das Auto auch zerlegen kann um die wahre Ursache zu finden. Sie stimmte mir zu, konnte mir aber vor Montag nichts genaues sagen. Gutachten, welches sie mir noch rüberfaxen möchte, ist noch nicht vorhanden. Der Händler will den Wagen auch so schnell wie möglich haben, kündigte sich schon für die nächte Woche an. Was tun? Die Zeit rennt :? Können uns ja mal unterhalten, wo kommst du denn her, wenn man fragen darf?

Grüsse aus Düsseldorf
Cheech :wink:
Cheech
Mitglied
Beiträge: 6
Registriert: 19.06.2006, 19:20
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag von Cheech »

habe gerade einen Post zu meinem Thema im Alfisti Forum nachgelesen und da gab mir, wahrscheinliche ein Leidensgenosse, seine Erfahrung, mit dem selbigem Problem, wie folgt:

Die Aussage:"Aber vielleicht ist zuerst der Motor (wegen Öl) "hochgegangen" --> Keine Benzinabnahme mehr durch den Motor --> Druck im Schlauch stieg an --> Benzin aus Loch spritzte über grössere Entfernung als vorher --> Brand."

Also hab ich doch recht gehabt, denk ich mal :lol:

Greetz Cheech
captain-huk
Mitglied
Beiträge: 7
Registriert: 15.05.2006, 14:18
Wohnort: FFB

Motorschaden

Beitrag von captain-huk »

Hi,
wenn Du schreibst dass kein Öl mehr im Motor war,ist das der Schaden der zuerst entstanden ist.(Man verbraucht nicht 4,7 Liter öl während eines Zeitraums der Brandphase)
Als war der Brandschaden entweder ein Folgeschaden des Motorschadens(ist nicht auszuschließen)oder ein eigenständiges Ereignis durch den Benzinschlauch.
Dann gilt es zu klären warum der Ölverbrauch zu hoch war und ob der Händler oder Du das erkennen konnte usw.
Das ist zu klären! Aber bitte von Spezialisten unter den Sachverständigen(Brandursachen u. Motorschaden).
Nicht einen "nur Blechbeulenzähler" der Versicherung nehmen.
Also rede mit deinem Anwalt und suche nicht nach ähnlichen Fällen im Forum,weil jeder Schadenfall anders gelagert ist.
Und denke daran, dass Deine Versicherung versucht den Schaden abzuwehren, das heisst möglich nichts zahlen will und der Autohändler evtl. jegliche Verantwortung auch von sich weisen wird. Du hast es mit 2 "Gegner" zu tun
Am einfachsten wäre es wenn der Autohändler das Fahrzeug wieder zurücknimmt u. den Brandschaden mit deiner Versicherung abwickelt.Die evtl. Selbstbeteiligung sollte er Dir aber zurückerstatten.

Aber rede mit Deinem Anwalt u. verhandle nicht alleine mit Deiner Versicherung oder dem Autohändler weil das konterproduktiv ist. Dein Anwalt soll alles in die richtigen Bahnen lenken.
Der Anwalt wird erkennen u. wissen ob nur ein SV von der Versicherung im Kaskoschadenfall, oder evtl. noch ein freier SV im Motorschadenfall, einzusetzen ist. Ich weis es ist kompliziert, aber behalte einen klaren Kopf.
Sende evtl. eine PN.
MfG
Franz Hiltscher
"Derjenige der zögert, alles und jedem zu glauben, ist sehr weise, denn der Glaube an ein einziges falsches Prinzip ist der Beginn allen Unverstandes!" (D.B.S.)
Cheech
Mitglied
Beiträge: 6
Registriert: 19.06.2006, 19:20
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag von Cheech »

Mein Anwalt sagte mir, das der Händler schon ein Schuldeingeständniss gemacht hat und zwar haben wir sofort einen Tag später einen Leihwagen bekommen. Welcher Händler macht das schon, wenn er annehmen muss, das ich sein Auto kaputt gemacht habe?
Als ich letzten Donnerstag in der Filiale war, sagte mir auch sein Mitarbeiter, das der Mechaniker, der das Auto noch 2 Wochen zuvor repariert hat, nach dem Öl hötte gucken müssen und nicht ich. Ich finde, das es sich bisher nicht schlecht entwickelt und ich hoffe das der GF genauso denkt wie sein Mitarbeiter

Greetz Cheech
captain-huk
Mitglied
Beiträge: 7
Registriert: 15.05.2006, 14:18
Wohnort: FFB

motorschaden

Beitrag von captain-huk »

Ja Du hast recht,es sieht gar nicht so schlecht aus.
MfG
"Derjenige der zögert, alles und jedem zu glauben, ist sehr weise, denn der Glaube an ein einziges falsches Prinzip ist der Beginn allen Unverstandes!" (D.B.S.)
Cheech
Mitglied
Beiträge: 6
Registriert: 19.06.2006, 19:20
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag von Cheech »

So, der Gutachter hat sich heute gemeldet und mir den Betrag des Brandschadens durchgegeben. Sage und schreibe 8879,-€!!! und wie gesagt das ist nur de Brandschaden. Von der Versicherung werde ich einen Betrag von 7000,-€ abzzgl. den Restwert des Autos bekommen. Den Betrag hatte er leider nicht vorliegen. Wegen dem Motorschaden sollte ich mir keine Sorgen machen, sagt der Gutachter. Das wäre nen Lagerschaden. Basta!
Eine Frage. Kann er sowas sagen? Wird seine optische Sichtprüfung (und das ziehen des Ölstabes) vor Gericht anerkannt? Habe da noch meine Zweifel. Würde mal langsam mit dem Händler in die Pötte kommen. Mein persönlicher Gutachter sagte, ich sollte den Wagen stehen lassen, er guckt, falls es noch Probleme oder Zweifel geben sollte, in seiner Werkstatt über den Motor!
Was wäre die beste Lösung bzw. wie könnte man vorgehen?

Gruss Cheech
captain-huk
Mitglied
Beiträge: 7
Registriert: 15.05.2006, 14:18
Wohnort: FFB

Motorschaden

Beitrag von captain-huk »

Hi,
wenn das mein Auto wäre,würde ich den Vertrag wandeln!
Dein Rechtsanwalt weis was damit gemeint ist.
Sowohl den Motorschaden,als auch den Brandschaden hat m.E. der Händler zu verantworten u. der soll sich diesbezüglich selbst mit der Versicherung auseinandersetzen.
Die Versicherung wird feststellen dass der Motor zuvor defekt wurde und den Fahrzeugwert (abzüglich des defekten Motores ca.€ 7.000,00) auf evtl.
€ 3000.00 festlegen.
Da der Brandschaden ca. € 8.9000 beträgt,rechnet deine Versicherung auf der Basis Wirtschaftlicher Totalschaden ab.
Basiswert für die Versicherung = € 3000,00 ./. Restwert € 1.000,00 ergibt einen Entschädigungsbetrag für Deine Versicherung € 2.000,00.
Möchtest Du Dir das antun?
"Derjenige der zögert, alles und jedem zu glauben, ist sehr weise, denn der Glaube an ein einziges falsches Prinzip ist der Beginn allen Unverstandes!" (D.B.S.)
Antworten

Zurück zu „Recht / Strassenverkehr / MPU“