Abnehmbare Anhängekupplung

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Holger.und.kerstin
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Abnehmbare Anhängekupplung

Beitrag von Holger.und.kerstin »

Hallo

Ich habe an meinen PKW eine abnehmbare Anhängekupplung (Werkseitig eingebaut) da ich regelmäßig mit Anhänger fahre, 1-2x pro woche, möchte ich diese Kupplung nicht ständig an und abmontieren.

Kann mir jemand sagen ob ich diese Kupplung auch bei fahrten ohne Anhänger am fahrzeug lassen kann oder nicht. (die Kupplung verdeckt das Kennzeichen nicht)

Gruß Holger
captain-huk
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AHK

Beitrag von captain-huk »

Hallo,
soweit mir bekannt ist,könnt Ihr Euch die abnehmbare AHK so bestücken wie es genehm ist. :lol:

Auszug aus der StVZO

Kupplungskugeln mit abnehmbarem Kugelkopf. In neuerer Zeit kommen immer
mehr Fz in den Verkehr, bei denen die Heckpartie aus stilistischen Gründen so ge-staltet
ist, daß beim Anbau einer Kupplungskugel mit Halterung das hintere
Kennzeichenschild teilweise verdeckt werden würde. Um den Haltern derartiger
Fz dennoch die Anbringung einer Kupplungskugel mit Halterung zu ermöglichen,
wurde das KBA um Prüfung gebeten, ob in derartigen Fällen dem Anbau von Ge-räten
mit abnehmbarem Kugelkopf zugestimmt werden könnte. – Das KBA hat
bisher die Auffassung vertreten, daß auch Kupplungskugeln mit Halterung, bei
denen der Kugelkopf abnehmbar ist, nicht in das hintere Kennzeichenschild hin-einragen
dürfen. Nach erneuter Prüfung der Angelegenheit bestehen nunmehr
wegen der verbesserten Handhabung dieser Einrichtungen keine Bedenken mehr
dagegen, solche Geräte zuzulassen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1 Der An- u Abbau der Kupplungskugel muß ohne Werkzeug möglich sein.
2 Der Pkw ohne Kupplungskugel muß § 30c entsprechen.
4 StVZO, 25. Ergänzungslieferung, Juni 1999 :roll:
"Derjenige der zögert, alles und jedem zu glauben, ist sehr weise, denn der Glaube an ein einziges falsches Prinzip ist der Beginn allen Unverstandes!" (D.B.S.)
Ralph
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Registriert: 08.05.2005, 21:54

Beitrag von Ralph »

Also es gilt folgendes:

Wird durch die vorhandene Anhängerkupplung etwas verdeckt, z.B. das amtliche Kennzeichen oder eine Nebelschlußleuchte, so darf eine abnehmbare Anhängerkupplung angebaut werden. Bei Solobetrieb ist dann der Kupplungskopf abzunehmen, damit die verdekten Teile sichtbar bleiben.
Als abnehmbare Anhängerkupplung gilt nicht, wenn ein Teil duch eine Schraubverbindung zu lösen ist. Bei abnehmbaren Anhängerkupplung wird die Kupplungskugel duch aufstecken und selbsttätiges Einrasten derselben mit dem Fahrzeug verbunden und ensprechnd wieder gelöst.
Wird an einem Fahrzeug eine abnehmbare Anhängerkupplung verbaut ohne das etwas verdeckt wird, steht es dem Fahrer frei, ob er bei Solobetrieb mit oder ohne angebauter Kupplungskugel fährt.
mfg Ralf
Holger.und.kerstin
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Registriert: 14.06.2006, 18:27

Vielen dank

Beitrag von Holger.und.kerstin »

Ich bedanke mich für die auskunft.

Das obere Kugelende verdeckt lediglich ein teil der Kennzeichenblende ragt aber nicht in das kennzeichen hinein, somit kann ich die Kupplung dranlassen da ich ja regelmäßig mit Anhänger fahre
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