Brauche dringend Rat!!

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Henning
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Brauche dringend Rat!!

Beitrag von Henning »

Hallo,

ich habe mir vor ca. 5 Wochen ein neues Auto bestellt und meinen alten Wagen bereits am selben Tag bei dem Händler in Zahlung gegeben. Jetzt ruft er mich gestern an und erzählt mir, dass mein alter Wagen einen Motorschaden hat, und wir uns nochmal unterhalten müßten, da der Wagen nun ja weniger Wert ist, als er ursprünglich angenommen hat. Kann er mir fast 5 Wochen später noch mit so einer Geschichte kommen? Das Problem ist, das wir auch keinen Kaufvertrag für den alten Wagen gemacht haben. Der Kaufpreis steht lediglich im Vertrag für den neuen Wagen als Anzahlung zur Finanzierung. Ich hatte Ihm lediglich am Tag des Vertragsabschlusses meinen Brief, die Schlüssel und sämtliche Unterlagen gegeben und er hat den Wagen sogar für mich abgemeldet.
Er sagte mir, dass sie vergessen hätten meinen Wagen vor Vertragsabschluß zu Prüfen. Ja aber ist das denn mein Problem, oder kann es zu meinem werden??? Sind die nicht als Vertrags- bzw. Fachwerstatt dazu verpflichtet soetwas vorher zu Prüfen?
Ich haben Montag ein Gespräch mit meinem Händler und weiß jetzt nicht, wie ich mich verhalten soll. Worauf muß ich mich einlassen und worauf nicht?
Wahrscheinlich wollen sie mir noch unterstellen, dass ich davon gewusst habe. Überhaupt, wer sagt mir denn, dass der Motor nicht erst letzte Woche kaputt gegangen ist? Ich habe nämlich beobachten können, dass der Wagen auf dem Gelände des Händlers schon mehrmals bewegt wurde.
Wer kann mir weiterhelfen? Ich haben angst, dass mir nun die Finanzierung zu tteuer wird.
Dumm ist auch, dass ich den Wagen noch nicht habe, also hat der Händler somit noch ein Druckmittel in der Hand.

Weiß einfach nicht weiter!
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Hallo Henning !

Dein Fall ist schon so speziell, daß ich hier nur auf folgenden thread verweisen kann:

Rechtsberatung

Weiterhin kann dir, so glaube ich, kein User genaue Antworten geben. Sage deinem Händler, daß du dich bei einem RA informieren wirst.
Evt. hilft das schon !???
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
Insider
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Beitrag von Insider »

Hallo Henning,

Du schreibst "am Tag des Vertragsschlusses". Du meinst vermutlich die Neufahrzeugbestellung.
Ein Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme.
Ohne jetzt Dein Bestellformular zu kennen: vermutlich steht da drin, dass dies nur ein Angebot ist, das vom Verkäufer angenommen werden muss.
Wenn Du also eine entsprechende Bestätigung erhalten hast (was ich nach fünf Wochen mal vermute), existiert ein Vertrag.
Dann ist der Ankauf des Gebrauchtfahrzeugs Vertragsinhalt!
Das ist sozusagen kleines BGB.
Liegt Dir keine schriftliche Bestätigung vor, existiert mE. dennoch ein Vertrag, denn mit der Abmeldung des Gebrauchten hat der Verkäufer durch "konkludentes Handeln" gezeigt, dass er von einem bestehenden Vertrag ausgeht.
Ein Vertrag bedarf, auch wenn das gegenteil allgemeiner Volksglaube ist, nicht der Schriftform (außer bei Immobilien).
Diese erleichtert nur die Beweisführung.
Letztendlich kommt es zwar immer auf die Umstände des Einzelfalls an, es müsste seitens des Verkäufers aber schon eine sehr entlegene Konstellation dargelegt werden, um hier etwas anderes geltend zu machen.

Meint

Insider
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Beitrag von Insider »

PS: Verpflichtet zu prüfen ist die Werkstatt nicht, aber ziemlich blöd, wenn sie's unterlässt.
Beim Gespräch mit dem Händler würde ich hart bleiben. Du bist im Recht. Er hat das Problem.
Ein "Druckmittel" hat der Händler nicht, vielmehr ist er verpflichtet, zu liefern.
Henning
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Beitrag von Henning »

Hallo,

ich möchte mich erstmal für eure Antworten bedanken.
Um auf Nummer sicher zu gehen, habe ich am Freitag einen Termin beim Anwalt. Dank dem ADAC ist ja das erste Beratungsgespräch kostenlos.
Mal sehen was er mir sagt. Würde schon gerne was konkretes wissen bevor ich mich am Montag zu weit aus dem Fenster lehne.
Werde euch dann mal berichten was er mir rät und wie die Sache ausgegangen ist.

Bis denn und danke nochmal.
Henning
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Beitrag von Henning »

Hallo nochmal,

eine Frage habe ich doch noch. Da ich ja nun nur einen mündlichen Vertrag habe, konnte ich ja die Sachmängelhaftung nicht ausschließen. Könnte das ein Problem für mich werden? Hat der Händler jetzt Garantieansprüche? Oder fällt die Sachmängelhaftung automatisch weg, wenn der Verkäufer eine Privatperson und der Käufer ein Unternehmen ist?


Gruß Henning
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Kein Problem

Beitrag von Insider »

Henning hat geschrieben:Da ich ja nun nur einen mündlichen Vertrag habe, konnte ich ja die Sachmängelhaftung nicht ausschließen...Oder fällt die Sachmängelhaftung automatisch weg, wenn der Verkäufer eine Privatperson und der Käufer ein Unternehmen ist?


Gruß Henning

Selber Hallo,

nochmal: ein Vertrag bedarf nicht der Schriftform. Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Grundsätzlich.
Aber auch wenn Du die Gewährleistung (=Sachmängelhaftung) nicht ausgeschlossen hast: es ist so, wie Du vermutest: keine Sm-haftung bei Verkauf von Privat an Händler.
Du kannst also fortan ruhig schlafen.
Und der Händler weiß jetzt, was man unter "kaufmännischem Risiko" versteht. So haben doch alle was davon.

Gruß

Insider
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