Karlsruhe - Falschparker, die im Auto sichtbar ihre Handynummer hinterlassen, müssen
nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe keine Abschleppkosten zahlen.
Die Ordnungshüter müssen zumindest einen Anrufversuch starten, bevor sie das Fahrzeug
abschleppen lassen, so das Gericht.
Handynummer hinterlegt: Keine Abschleppkosten
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