Brauche Rechtshilfe / nicht selbstverursachter Unfall

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stevehh
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Beiträge: 2
Registriert: 12.07.2004, 11:27

Brauche Rechtshilfe / nicht selbstverursachter Unfall

Beitrag von stevehh »

Hi Leute..

Ich habe ein Problem....

Heut morgen rief mich meine Freundin an.. (welch toller Wochenstart) und erzählte mir, dass das Auto, welches ich ihr zur Nutzung überlassen habe, einen Totalschaden hat. Soweit so schlecht.

Das Problem ist nur, dass nicht sie mit dem Fahrzeug gefahren, sondern ihr bekloppter Bekannter. Sie war nicht mit anwesend (zum Glück).

Der Typ hat sich trotz dessen er genau weiß, dass er mit dem Auto nicht fahren darf (aus Versicherungsgründen und überhaupt warum sollte er auch) (Er hat desöfteren schon einen aufn Deckel bekommen von mir und meiner Freundin) einfach mal wieder die Autoschlüssel geklaut und ist mit der Karre losgefahren. Fragt mich bitte nicht, was das für Sitten sind..aber so ists gewesen.

Nun hat der Depp die Karre offensichtlich gegen nen Baum gesetzt und liegt im Krankenhaus. Totalschaden (Bei dem Auto...er hatte den vorher wohl schon!! :-) .

Natürlich war die Bullerei heut morgen schon bei ihr und will die Versicherungsdaten wissen.


Nun meine Frage:
Mir reichts jetzt endgültig mit dem Spacken..Kann ich den anzeigen wegen KFZ Diebstahls..und was fürn Ärger hab ich jetzt zu erwarten. Ich denke mal, der Typ war bestimmt mal wieder alkoholisiert (wie eigentlich immer)

So..wäre klasse, wenn mir jemand ein klein wenig helfen könnte.

Gruß Steve
Gast

Beitrag von Gast »

Hi !

Also eine Anzeige kannst Du erstatten bezgl. einer "Unbefugten Ingebrauchnahme eines Kfz".
Ist aber so ähnlich wie Diebstahl. Das soltest Du dann aber schon ziemlich bald tun wenn Du es vorhast.

Als Halter bekommst Du in der Regel kein Ärger mit dem Gesetzt (oder
POLIZEI). Du kannst ja nichts dafür, das er den Schlüssel an sich genommen hat.
Anders würde es aussehen, wenn du die Fahrt "anordnen oder zulassen"
würdest. Dann wärst Du als Halter des Pkw mit dran.

Versicherungstechnis könnte es natürlich ein kleines Problem geben, wenn
wenn die Nutzung auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt war.
Aber in Verbindung mit der Straftat.... erkunde Dich einfach bei Deiner
Versicherung.

Im schlimmsten Fal musst Du an die Versicherung eine Art Strafe zahlen,
weil Du dich nicht an den Vertrag gehalten hast oder einen Teil des
Schadens selber bezahlen.

U w e
stevehh
Mitglied
Beiträge: 2
Registriert: 12.07.2004, 11:27

Beitrag von stevehh »

Hi..

Danke erstmal für Deine Antwort.

Na..ich werde das erstmal der Versicherung melden und sehn, was die dazu sagen.... Tolle Wurst..häng ich wieder mit dem Mist an!! :-(

Anzeige werde ich auf alle Fälle erstatten..anders lernt der blöde Vollidiot das ja anscheinend nicht, dass man sich auch mal an Verbote halten muß.

Gruß Steve
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