Kostenvoranschlag grundsätzlich kostenlos
Verfasst: 17.03.2004, 17:46
Ein Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten ist für den Kunden grundsätzlich kostenlos,
so die Richter des AG Frankfurt. Vorausgesetzt, es wurde nicht ausdrücklich anderes ver-
einbart. Vorsichtsmaßnahme: Den Kostenfaktor vor Auftragserteilung klären.
(Az. 29 C 1168/97)
so die Richter des AG Frankfurt. Vorausgesetzt, es wurde nicht ausdrücklich anderes ver-
einbart. Vorsichtsmaßnahme: Den Kostenfaktor vor Auftragserteilung klären.
(Az. 29 C 1168/97)