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Kostenvoranschlag grundsätzlich kostenlos

Verfasst: 17.03.2004, 17:46
von tom
Ein Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten ist für den Kunden grundsätzlich kostenlos,
so die Richter des AG Frankfurt. Vorausgesetzt, es wurde nicht ausdrücklich anderes ver-
einbart. Vorsichtsmaßnahme: Den Kostenfaktor vor Auftragserteilung klären.
(Az. 29 C 1168/97)