Autoverkauf immer schriftlich festhalten
Verfasst: 17.03.2004, 17:45
Wer seinen Pkw "zum Ausschlachten" verkauft, ohne Namen und Anschrift des Käufers zu erfragen, kann für die Kosten zur Kasse gebeten werden, die entstehen, dass das Fahrzeug später "herrenlos im öffentlichen Straßenraum" abgestellt wird und von der Kommune entsorgt werden muss.
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, 5 A 4177/00)
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, 5 A 4177/00)