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Überführung eines Fahrzeugs nach Polen

Verfasst: 07.07.2004, 23:34
von Gregor
Ein Bekannter von mir aus Polen möchte gerne in Deutschland ein Auto kaufen, dabei möchte er sparen wo er nur kann. Nach seiner Aussage ist es angeblich möglich diese Prozedur folgendermaßen durchzuführen:
1. Er kauft ein noch hier zugelassenes Fahrzeug
2. Er fährt mit dem noch auf den Verkäufer zugelassenem Fahrzeug nach Polen und schickt mir die deutschen Schilder zurück
3. Ich gehe mit den Schildern zum Verkäufer und er meldet das Fahrzeug ab
4. Ich schicke meinem Bekannten die Abmeldebescheinigung und den Fahrzeugbrief zu und er erledigt dann den Rest in Polen

Ist dies Möglich, dass er mit dem noch auf den Verkäufer zugelassenem Fahrzeug nach Polen fährt?

Verfasst: 08.07.2004, 13:58
von Auto-Chris
Hallo Gregor,

es geht ja immer so einiges :)

In diesem Fall möchte ich nicht in der Haut des Verkäufers stecken :!: :!: Wenn der Pole in PL mit einem in D zugelassenen Kfz erwischt wird gibt's richtig Ärger - teuren! Da spart man am falschen Ende. Bei einem Unfall, wo auch immer -> :?

Wenn das gut ging und auf dem Postweg Schilder und Papiere versickern ... tolle Wurst für den Verkäufer.

Lieber Gregor, bitte besorgt Euch ein Ausfuhrkennzeichen. Das kostet nicht die Welt und lässt alle Beteiligten ruhig schlafen.

An alle Verkäufer:
Überlasst keine angemeldeten Autos an nicht in Deutschland gemeldete Personen :!: :!: :!: Pass- (mit Meldebestätigung) oder Perso-Nummer notieren und immer Führerschein zeigen lassen :!: :!:

Wünsche Euch viel Spass beim Schnäppchen machen
Auto-Chris

Verfasst: 09.07.2004, 14:27
von ilonka
Hallo!

ich hätte dazu eine kurze frage... meine Eltern überlegen einen älteren Wagen mit nach Polen zu nehmen um mit diesem am Urlaubsort durch die Gegend zu fahren. Was ist dabei zu beachten?
Ich denke das der Wagen auf jeden fall dort angemeldet werden sollte, meine Eltern überlegen ob sie nicht weiter mit der deutschen Anmeldung durch die Gegend fahren...
Wie teuer ist so eine Überführung, ich weiss früher musste man noch ziemlich viel Steuern zahlen dafür, aber wie ist das mitlerweile in der EU?
Kann mir jemand helfen?
Schöne Grüße
Ilona

Verfasst: 13.07.2004, 00:09
von Andrea
ilonka hat geschrieben:Hallo!

Wie teuer ist so eine Überführung, ich weiss früher musste man noch ziemlich viel Steuern zahlen dafür, aber wie ist das mitlerweile in der EU?
Kann mir jemand helfen?
Schöne Grüße
Ilona
Hallo Ilona,

es gibt eine Verbrauchssteuer, die bei Neuwagen bis 2 Liter Hubraum 3,1 Prozent beträgt und bei älteren Autos (so ab 6-7 Jahren ungefähr) rund 60 Prozent. Ihr könntet einen Kaufvertrag machen "Gebrauchtwagen mit defektem Motor, 150 EUR" oder so ähnlich, ist aber natürlich nicht legal, weswegen ich euch ausdrücklich nicht dazu rate, sonst würde ich euch ja zu einer Straftat in Polen auffordern, das tue ich natürlich nicht.

Trotz EU haben die Polen es aber noch nicht geschafft, Mehrwertsteuer zu erheben, Du kannst also einen Neuwagen kaufen, bekommst vom Händler (vorher mit ihm absprechen!) die MwSt zurück (dazu brauchst Du einen ausfuhrstempel auf dem Kaufveratrg, gibts beim deutschen Zoll) und zahlst in PL lediglich die Verbrauchssteuer, eventuell noch eine spezielle Mehrwertsteuer von 2%.

Gruß, Andrea

Verfasst: 18.08.2004, 21:24
von Gast
Hallo,
habe ich das richtig verstanden:
Wenn ich ein Auto, das älter als 6 Jahre ist nach Polen ausführe, dann muss ich in Polen 60% auf den Kaufpreis Steuern zahlen?

Werden da nicht die Rechnungen heftig nach unten fingiert?


Danke für die Antworten!

Verfasst: 19.08.2004, 17:08
von olirma
hallo gast

du hast vollkommen recht. jemand kauft ein auto für 1000€ schreibt einen neuen kaufvertrag für das auto mit z.b. motorschaden für 200€ und muss dann nur für die 200€ steuern bezahlen. folgendes noch dazu!
es gibt fälle wo die polnische regierung nachforscht, indem sie bei demm ehemaligen haltern nachfragt (sofern irgendwo eine telefonnr. vorhanden ist telefonbuch im internet), die polnischen bürger mussten dann ziemliche hohe strafen zahlen.also dann noch viel spass.

mfg

olirma 8)

Überführung nach Polen - gibt es aktuelle Änderungen?

Verfasst: 21.08.2006, 12:57
von Nighthawk
Hallo in die Runde!

Ist ja schon eine Weile her, dass dieses Thema hier diskutiert wurde, aber da mir das Problem nun selbst anhängt, frage ich vorsichtshalber nochmal nach.

Also ...
bei uns ist derzeit eine junge polnische Studentin für 5-6 Wochen zu Gast. Offiziell angemeldet haben wir sie bei der Meldebehörde NICHT, weil sie eben nur zu Gast ist.

Sie möchte sich nun ein Auto in Deutschland - logisch: für wenig Geld - kaufen und mit diesem zurück nach Polen fahren.


Das Auto haben wir schon :) ...
einen Fiesta Bj. 1995, für das Alter sehr gut erhalten, TÜV ist noch bis Juli 2007, das Auto ist stillgelegt seit 02/2006, aber fahrbereit ...

Zur Fahrt zurück nach Hause muss sie also nun noch, wenn ich das hier recht verstanden habe:

1)
eine Deckungskarte für Ausfuhrkennzeichen kaufen, was eine Haftpflichtversicherung impliziert
(über eine Autoversicherung, den ADAC oder ä. zu beziehen - HABT IHR EINEN TIPP DAZU, WO ES AM GÜNSTIGSTEN IST?)
für eine Gültigkeitsdauer von mind. 15 Tagen

2)
muss sie (oder kann auch ich das für sie tun?) zur Zulassungsstelle, dort ein Überführungsformular ausfüllen (KOSTET ?) und die roten Ausfuhrkennzeichen beantragen.
Und die dann nebenan bei Kennzeichen-Shop herstellen lassen ... (KOSTEN?)

Mitbringen muss sie dafür ihren Pass (bzw. ich mit Vollmacht?), den Fahrzeugbrief & -schein, das ist klar.
Braucht es auch die Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung und andere Unterlagen?

Dann habe ich gehört, man muss das Fahrzeug vorführen, damit die Fahrzeugidentifikations-Nummer überprüft werden kann???
Stimmt das?
Wie kann das gehen, wenn wir noch kein Kennzeichen haben? :?:

Dann noch:
Die junge Frau hat vorsorglich eine grüne Karte mitgebracht, die so aussieht wie unsere grünen Versicherungsdoppelkarten. Leider kann ich kein Polnisch und sie zuwenig Deutsch, damit ich wirklich verstehe, was auf dieser Karte steht. Habt Ihr eine Ahnung, was das sein kann und ob sie das für die Überführung braucht?


So, das reicht erstmal an Fragen.
Vielen Dank schon mal für Eure Antwort

Gute Fahrt!

Joe

Verfasst: 19.09.2006, 22:31
von polik
Ich denke das der Wagen auf jeden fall dort angemeldet werden sollte, meine Eltern überlegen ob sie nicht weiter mit der deutschen Anmeldung durch die Gegend fahren...

Schlau gemacht

Verfasst: 20.09.2006, 11:09
von Nighthawk
Hallo in die Runde!

Inzwischen bin ich auch alleine schlau geworden:

Man zuerst zur Zulassungsstelle mit gültiger Deckungskarte (d.h. man muss an dem Tag kommen, an dem die Versicherung beginnen soll, nicht vorher!!!) fahren.
Dort bekommt man eine einmalige Fahrerlaubnis mit dem auszuführenden Wagen bis zur Zulassungsstelle.

Nun holt man den Wagen und führt ihn vor (die checken dort nur, ob der Wagen nicht gestohlen ist, sprich die meist in den Innenraum eingestanzte Identifikations-Nr.)

Dann bekommt man dort erst eine Internationale Zulassung (ca. 45 EUR) und das Formular für die Kennzeichenherstellung (15 EUR) ausgehändigt und kann sich die Kennzeichen (ca. 30 EUR Herstellung in Wuppertal) anfertigen lassen.
Auf das Kennzeichen wird dann der letzte Gültigkeitstag der Deckungskarte eingetragen, d.h. an dem Tag muss das Fahrzeug Deutschland verlassen haben ...
oder man muss eine Verlängerung beantragen.

So, jetzt wisst Ihr Bescheid.

Alles Gute beim Eigenversuch!

Joe Kutzner

Verfasst: 09.12.2006, 17:30
von clubmed
Hallo,

ich bräuchte bitte eure Hilfe:
bei mir ist es kein Pole, sondern ein Kroate

der will mein Auto am kommenden Montag angemeldet mit nach Kroatien nehmen und dort abmelden

ist es denn nicht möglich

dass ich dies sofort mit Uhrzeit bei der Zulassungsstelle melde und der Versicherung melde, dass ich dann "aus dem Schneider bin"?

Ihr sprecht von einem Ausfuhrkennzeichen, dass ich mir besorgen soll -
aber bei meinem Auto ist seit Ende November der TÜV ausgelaufen, kann man das dann trotzdem bekommen?

Danke für euere Hilfe, ich beschäftige mich zum ersten Mal damit und es keckst mich ganz schön an ;-)