Kann der Autofahrer während eines Überholvorgangs ein geschwindigkeitsbegrenzendes Verkehrsschild, das nur auf der rechten Fahrbahnseite angebracht ist, nicht wahrnehmen, so kann ihm kein fahrlässiger Geschwindigkeitsverstoß zur Last gelegt werden.
OLG Düsseldorf (NZV 2002, 409)
Keine Geschwindigkeitsüberschreitung beim Überholen
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