Fahrzeugangebote im Internet

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tom
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Fahrzeugangebote im Internet

Beitrag von tom »

Händler, die Gebrauchtfahrzeuge im Internet anbieten, müssen das Angebot korrekt texten. Das gilt auch für Angaben über Extras und Sonderaustattungen (sogenannte Beschaffenheitsangaben) wenn der Ausschluss der Gewährleistung vertraglich vereinbart wurde.
Weiß der Händler, dass der angepriesene Pkw die im Angebot angepriesene Beschaffenheit nicht hat, muss er sich Arglist vorwerfen lassen. Das gilt sebst dann, wenn er sich nicht davon überzeugt hat und das Internetangebot »ins Blaue hinein« abgeben hat.

LG Köln; Az.: 15 O 237/01
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