Darf Versicherung Reparaturkosten nach Kostenvoranschlag ...

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zukuenftiger
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Darf Versicherung Reparaturkosten nach Kostenvoranschlag ...

Beitrag von zukuenftiger »

teilweise einbehalten? Im konkreten Fall teilt mir die Versicherung mit: " Im Kostenvoranschlag ist ein Ersatzteilzuschlag aufgeführt. Diesen übernehmen wir nur dann, wenn die Reparatur durchgeführt wird und der Zuschlag tatsächlich in Rechnung gestellt wird".

Darf die Versicherung das?

Danke für die Hilfe

Marcel
Melli
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Registriert: 28.10.2004, 09:47
Wohnort: Baden

Beitrag von Melli »

ja, darf sie.
sie darf auch die mehrwertsteuer einbehalten.

wenn du einen nachweis bringst, dass das fahrzeug repariert wurde und dieser zuschlag zum tragen gekommen ist, bekommst du die differenz ausbezahlt.
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gutachteronline
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Beitrag von gutachteronline »

sie darf auch die mehrwertsteuer einbehalten.

wenn du einen nachweis bringst, dass das fahrzeug repariert wurde und dieser zuschlag zum tragen gekommen ist, bekommst du die differenz ausbezahlt.
Wenn die Ersatzteilzuschläge einbehalten werden, sollte man die angefallene Mwst. nachweisen???

Ne ne guck mal hier!

Kürzungspunkt Ersatzteilpreisaufschläge

Übrigens hat man in solchen Fällen als Privatperson drei Jahre Zeit um Nachforderungen zu stellen.

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Rechtstipps zum Verkehrsunfall
Herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz (Mai 2003).
Ralph
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Registriert: 08.05.2005, 21:54

Beitrag von Ralph »

Wenn die Ersatzteilpreise üblich und angemessen sind, dann sind diese auch zu erstatten. Da gibt es zahlreiche Gerichtsentscheidungen. Dies betrifft jedoch nur den Haftpflichtschaden-Bereich.
mfg Ralf
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