teilweise einbehalten? Im konkreten Fall teilt mir die Versicherung mit: " Im Kostenvoranschlag ist ein Ersatzteilzuschlag aufgeführt. Diesen übernehmen wir nur dann, wenn die Reparatur durchgeführt wird und der Zuschlag tatsächlich in Rechnung gestellt wird".
Darf die Versicherung das?
Danke für die Hilfe
Marcel
Darf Versicherung Reparaturkosten nach Kostenvoranschlag ...
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Wenn die Ersatzteilzuschläge einbehalten werden, sollte man die angefallene Mwst. nachweisen???sie darf auch die mehrwertsteuer einbehalten.
wenn du einen nachweis bringst, dass das fahrzeug repariert wurde und dieser zuschlag zum tragen gekommen ist, bekommst du die differenz ausbezahlt.
Ne ne guck mal hier!
Kürzungspunkt Ersatzteilpreisaufschläge
Übrigens hat man in solchen Fällen als Privatperson drei Jahre Zeit um Nachforderungen zu stellen.
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Rechtstipps zum Verkehrsunfall
Herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz (Mai 2003).