Unfallschaden muss in jedem Fall angegeben werden

Aktuelle Gerichtsurteile, Regeln und Tipps für den Straßenverkehr. Hier kann alles diskutiert werden was zum Thema passt.

Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker

Antworten
Benutzeravatar
tom
Spezialist
Beiträge: 1001
Registriert: 12.03.2004, 11:34
Wohnort: Geldersheim

Unfallschaden muss in jedem Fall angegeben werden

Beitrag von tom »

Der Verkäufer eines gebrauchten Fahrzeugs ist überdies dazu verpflichtet, auch ohne entsprechender Nachfrage auf einen ihm bekannten Unfallschaden hinzuweisen.

OLG Saarbrücken; Az.: 4 U 508/98-115
Antworten

Zurück zu „Recht / Strassenverkehr / MPU“