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Sekundenschlaf nur kurz eingenickt

Verfasst: 17.03.2004, 17:38
von tom
Der Autofahrer war während der Fahrt kurz eingenickt. Dadurch verschuldete er einen Unfall.
Seine Vollkaskoversicherung war der Auffassung, der Versicherungsunfall sei grob fahrlässig herbeigeführt worden. Sie weigerte sich, den Schaden zu begleichen.
Das Gericht schloss sich dieser Argumentation nicht an. Ein kurzzeitiges Einschlafen stelle nur dann eine grobe Fahrlässigkeit dar, wenn der Fahrer vor dem Einnicken deutliche Anzeichen der Ermüdung feststellt und sich durch seine Weiterfahrt bewusst darüber hinweggesetzt hätte. Die Kaskoversicherung muss daher den Schaden ersetzen.

OLG Frankfurt; AZ.: 3 U 109/96