Elternhaftpflicht

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tom
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Elternhaftpflicht

Beitrag von tom »

Die Mutter eines dreijährigen Kindes muss keinen Schadenersatz zahlen. Das Kind hatte mit dem Fahrrad an einen geparktem Auto einen Schaden in Höhe von 1.000,00 EURO angerichtet.
Da die Mutter hinter dem Kind herging, konnten die Richter eine Verletzung der Aufsichtspflicht nicht feststellen. Die Mutter könne schließlich nicht die Lenkstange permament festhalten.

Landgericht München I; Az.: 212 C 3930/98
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