Wer seinen Zündschlüssel steckt läst
Verfasst: 17.03.2004, 17:30
Wer in seinem Fahrzeug den Zündschlüssel stecken läßt - sei es auch nur für eine kurze Zeit - handelt »grob fahrlässig«.
Für den Einkauf von Brötchen hat ein Fahrer auf dem Parkplatz einer Bäckerei sein Fahrzeug abgestellt. Da er ja gleich wieder los fahren wollte, ließ er den Zündschlüssel stecken. In der Zeit wurde das Fahrzeug entwendet. Von seiner Kasko-Versicherung forderte er die Schadensregulierung. Wegen seines »groben fahrlässigen« Verhaltens verweigerte sie die Zahlung.
Die Richte entschieden: Wer den Zündschlüssel auch nur für eine kurze Zeit im Fahrzeug stecken lasse, muss den Diebstahl auf seine eigene Kappe nehmen.
OLG Koblenz; Az.: 10 U 1169/99
Für den Einkauf von Brötchen hat ein Fahrer auf dem Parkplatz einer Bäckerei sein Fahrzeug abgestellt. Da er ja gleich wieder los fahren wollte, ließ er den Zündschlüssel stecken. In der Zeit wurde das Fahrzeug entwendet. Von seiner Kasko-Versicherung forderte er die Schadensregulierung. Wegen seines »groben fahrlässigen« Verhaltens verweigerte sie die Zahlung.
Die Richte entschieden: Wer den Zündschlüssel auch nur für eine kurze Zeit im Fahrzeug stecken lasse, muss den Diebstahl auf seine eigene Kappe nehmen.
OLG Koblenz; Az.: 10 U 1169/99