Gebrauchtwagenverkauf

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Thiel1911

Gebrauchtwagenverkauf

Beitrag von Thiel1911 »

Sachverhalt:
Mein Mann ist vor 2 1/2Jahren gestorben. Er hatte einen neuen Wagen. Ich habe den Wagen nach dem Tod erstmal weiter gefahren und auf mich angemeldet. Vor 3 Wochen haben wir ihn dann in die Zeitung gesetzt und verkauft. Dabei haben wir einen ADAC Mustervertrag, siehe Anhang benutzt. Am Freitag, den 11.06.2004 (ca. 3 Wochen nach Verkauf), rief der Käufer an und sagte, dass er den Mercedes überprüfen lassen hat und das ein Unfallschaden vorhanden ist. Die Scheinwerfer, Räder und Motorhaube soll angeblich verzogen sein und eine Lackierung vorne soll gemacht worden sein. Ich habe aber keinen Unfall mit diesem Auto gemacht. Und mein verstorbener Mann, meines Wissens auch nicht. Mein Sohn gab später zu, dass er mir verschwiegen hat, das er mit dem Auto einen Blumenkübel vorne leicht gestriffen hatte und dadurch kleine leichte Kratzer an der Stossstange waren. Er hat die leichten Kratzer an der Stossstange in einer KFZ Lackiererei ohne mein Wissen lackieren lassen. Dies habe ich dann dem Käufer unverzüglich telefonisch mitgeteilt, der glaubt aber daran, dass ein Unfall passiert sei, weil die Räder, Lampen, und Motorhaube verzogen seien. Er will deshalb das Auto zurückgeben. Wir hatten ihm angeboten, das Auto von einer Werkstat in unserem Ort noch mal überprüfen zu lassen, das will er aber nicht. Da außer der kleinen Lackierung an der Stoßstange unseres Wissens nichts passiert ist (also kein Unfall) und durch das Streifen des Kübels, sich keine Teile verzogen haben können, wollen wir dieses auf keinen Fall akzeptieren. Es könnte ja auch sein das der Käufer innerhalb dieser Zeit einen Unfall mit dem Auto hatte. Wer kann mir helfen und Rat geben?
Thiel1911

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Beitrag von Thiel1911 »

Hallo,

also der Händler hat von einem >Unfallgutachter ein Gutachten erstellen lassen, das besagt, das die Stoßstange lackiert wurde, etwas am Kunsstoff eingerissen ist und die Motorhaube und Schweinwerfer verschoben sind. Der Käufer schreibt nun, das es 2 Möglichkeiten gibt:
1. Er behält das Fahrzeug und wir zahlen ihm 3000,-€ (Werkstattkosten, Gutachten,Wertminderung)

2. Er gibt das Fahrzeug zurück, dann müßten wir den Kaufpreis, Ummeldekosten+Gutachterkosten bezahlen (ca. 800€ mehr wie kaufpreis)

Wir haben das Gutachten einer Mercedes Werkstatt gezeigt, die hat über die Werkstattkosten von 2200 € nur geklacht und gesagt, das dies Abzocke sei und in Wirklichkeit max. die Hälfte ist.

Wir haben dann dem Käufer vorgeschlagen, das KFZ in der Fach-Werkstatt in unserem Ort reparieren zu lassen oder das er uns eine Rechnung von der Reparatur vorlegt.

Er sagte aber das er dies auf keinen Fall machen würde. Wenn wir die Minderung von 2800,- nicht akzeptieren, würde er das Fahrzeug zurück geben, also Rückabwicklung.Er würde uns nur ein schreiben ausstellen, das Besagt, das die Schäden mit dem Betrag behoben sind.

Problem ist, das wir einen anderen Wagen bestellt haben, der in 2Wochen kommt und bezahlt werden muß. Sollte das gericht dann entscheiden das wir den Mercedes zurück nehmen müssen, können wir die Rückabwicklung gar nicht bezahlen.

Der Blumenkübel war aus Stein, wie sich ergab.

Welche Chancen hätten wir überhaupt vor Gericht?

Vielen Dank für die Hilfe
kev123
Mitglied
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Registriert: 28.01.2014, 13:53

Re: Gebrauchtwagenverkauf

Beitrag von kev123 »

Das ist schon ein recht komplizierter Sachverhalt. Wegen der Rückabwicklung würde ich lieber mal einen Anwalt fragen. So einfach kann man da nicht alle Kosten einseitig auch Dich übertragen.
Insgesamt musst Du Dir überlegen, wie viel Streit sich bei so einer Sache lohnt.
Es macht sicherlich Sinn ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen, wenn es hart auf hart kommt. Ich selbst musste das auch einmal machen und habe gute Erfahrungen mit dem Gutachter http://www.carcheck-berlin.de gemacht. Dabei ist natürlich die Frage, wo Du wohnst.
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