Unfallmeldung bei der Kfz-Versicherung

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tom
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Unfallmeldung bei der Kfz-Versicherung

Beitrag von tom »

Wer in einem Unfall verwickelt ist, muss seine Versicherung umgehend benachrichtigen. Die Meldung muss in der Regel innerhalb einer Woche bei der Versicherung eingetroffen sein.
Eine Autofahrerin hat mit der Schadensmeldung so lange gewartet, bis sie gerichtlich zur Zahlung des gegenerischen Schadens verurteilt worden ist. Bis dahin waren fünf Wochen vergangen. Die Versicherung verweigerte die Kostenübernahme des Schadens und bekam vor dem Gericht Recht.

OLG Koblenz; Az.: 10 U 68/00
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