Unfall und evtl teilschuld!?

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Daniel150782
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Unfall und evtl teilschuld!?

Beitrag von Daniel150782 »

Hallo zusammen,

hoffe ihr könnt mehr helfen das ich mich wieder ein wenig besser fühle!

Zur sachlage:

War heute morgen auf dem nach hause weg, um mich kurz zu richten, um dann zur arbeit zu gehen!
Ich fuhr auf einer Vorfahrtsstraße (Tempo erlaubt 50 km/h)! Es hat geregnet, daher nass Fahrbahn!Nun ja, eine Autofahrerin ist ohne zu schauen rechts von einer Nebenstraße einfach rausgefahren, ich konnte nicht mehr bremsen, es war rutschig und ich bin frontal in ihre Fahrertür eingeschlagen! Ihr Auto wurde ziemlich nach hinten geschleudert und hat noch zwei stehen Autos von einem Vertragshändler, und ein weiteres parkendes Auto beschädigt! Polizei und Krankenwagen warn da, sie wurde mit krankenwagen ins krankenhaus gebracht, müsste ihr jedoch gut gehen, sie stand unter schock! Mir ist nichts passiert! Beide Autos wahrscheinlich Totalschaden! Für die Polizei bzw für mich ist die Sache klar das mich keine Schuld betrifft, da ich Vorfahrt hatte! Jedoch sagte die Polizei noch an der Unfallstelle das die Fahrerin im Krankenhaus ausgesagt hätte, das ich viel viel zu schnell gewesen wäre!? habe der Polizei angegeben das ich ca 55 km/h (eher weniger) gefahren bin! Habe nun Angst das ich eine Teilschuld bekomme! Ist das so?? Das einzigste was mich beruhigt ist, dass ich schonmal in so einer lage war, wo ich die Vorfahrt missachtet hatte, und meinte das der Unfallgegner zu schnell war, war jedoch auch nasse Fahrbahn und letztlichendlich bekam ich die volle schuld!!Hoffe das ich diesmal keine teilschuld bekomme, was meint ihr???

Schomal vielen vielen dank für eure Mühe!!!!#

Gruß Daniel
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Erik.Ode
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Re: Unfall und evtl teilschuld!?

Beitrag von Erik.Ode »

Daniel150782 hat geschrieben:sie stand unter schock!
Das ist die Erklärung !

Nein Spass beiseite, ist nicht schön, so ein Unfall.

Mache dir mal keine Gedanken. So wie du den Unfallhergang schilderst, kann die junge Dame froh sein, daß du nicht verletzt worden bist. Sonst würde es noch schmerzhafter für SIE werden.

Ihre Aussage würde ich als Schutzbehauptung bzw. als Schockaussage bewerten.
Dir eine zu hohe Geschwindigkeit nachzuweisen ist so gut wie unmöglich. Nehme mal an, daß keine Blockierspuren vorhanden sind und die Unfallstelle nicht großartig eingemessen wurde.
Sollte jedoch ein Gutachter beauftragt werden und du hast hier mit der Geschwindigkeit etwas geflunkert, kann es natürlich anders aussehen.
Aber ich denke nicht, daß du hier 10 - 20 Km/h unterschlagen hast.
Also keine Sorgen machen, der Versicherung alles melden und warten.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
Daniel150782
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Beitrag von Daniel150782 »

bremsspuhr war nicht vorhanden das es naß war, es wurde auch nix am unfallort ausgemessen!!

nun ja, mittlerweile hat mein vater die fahrerin angerufen. sie hatte gesagt das sie mich nicht mal gesehn hatte!! Sie ruft heute noch bei der polizei an und erfragt nochmal die jetzige sachlage!!

Wenn ich mehr weiß, schreib ich!

Vielen Dank schonmal!!!
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Prima, wir warten auf das Endergebnis !
Gruß Erik.Ode
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LissyMeehr
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Beitrag von LissyMeehr »

Hallo Daniel und Eric,

auch hier ist die Sachlage fast eindeutig. Die Polizei muß Dich nach Deiner Geschwindigkeit fragen Daniel, aber die Wissen auch, das die junge Dame von vornherein Gesamtschuld hat, da sie ja die Vorfahrt mißachtet hat und da Sie die Vorfahrt schon missachtete, kann sie gar nicht wissen, ob Du schnell warst oder nicht, weil sie Dich ja eindeutig nicht beachtete, man wie wirr :roll:, denn wenn sie Dich beachtet hätte, wäre sie doch erst gar nicht gefahren, sondern stehen geblieben.

Hier geht es bestimmt nicht um die Fahrgeschwindigkeit mehr, sondern um eine Vorfahrtswiedrigkeit.

Aber mal noch etwas zur Teilschuld, hab davon auch schon mal gehört, ja da bin ich auch unwissend, wie sich da die Sachlage verhält, würde es auch mal schön finden, wenn wir hier mal einen umfassenden Tread haben, wo das mal genaustens auch für "plondis" erklärt wird :wink: .
Ich denkmal das es da bestimmt Einschränkungen gibt, weil ich kann ja nicht für etwas verantwortlich gemacht werden, wenn ich definitiv nichts verursacht habe. Ich denk mal das greift, dann wenn es unstimmigkeiten gibt, die auch von der Polizei nicht geklärt werden können.

Dann hätten sie bei Dir ausmessen müssen, Daniel, weil sonst, wie wollen sie jetzt Deine Schnelligkeit ausrechnen? Logisch oder?

Auch hier mal weitere Infos, wenns möglich iss, weil ich doch nie nich neugierig bin :lol:

LG Lissy
Daniel150782
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Beitrag von Daniel150782 »

habe gestern abend die fahrerin noch erreicht!
Sie ist gott sei dank aus dem Krankenhaus wieder entlassen! Hatte eine leichte gehirnerschütterung und ein prelung am fuss!! Ein "Glück" das sie nicht angeschnallt war und auf den beifahrersitz geschleudert wurde, denn im fußraum ihres autos warn etwa noch 10-20cm platz, das hätte böse ausgehen können!! :( Zu meinen Rückenschmerzen sind jetz noch starke schmerzen im nackenbereich dazu gekommen, fühlt sich aber eher an wie ziemlicher starker muskelkater!!
Sie hatte auch gesagt das sie mich gar nicht gesehen hatte! jedoch weis ich nun nicht ob sie es so auch der versicherung melden wird!! Jedoch werde ich morgen notfalls einen Anwalt dazu ziehen! Wenn dies erforderlich ist!!
ironischer weise wohnt die frau 2 straßen von mir weiter und wir haben auch noch die gleichen Vermieter!! ;)

Hier ein kleiner bericht unserer zeitung:

"Leimen: Erhebliche Sachschaden entstand bei einem Verkehrsunfall, der sich am Montagfrüh gegen 7.15 Uhr auf der Rohrbacher Straße ereignete. Eine 26-jährige Opel Fahrerin räumte einem 22-jährigen VW Fahrer die Vorfahrt nicht ein, wodurch es zur Kollision kam. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Pkw des Unfallverursachers auf einen geparkten Lancia geschleudert. Zum Stillstand kam der Opel dann auf dem Gelände eines Gebrauchtwagenhändlers, wobei dieser hier auch noch zwei Ausstellungsfahrzeuge beschädigte. Der hierbei entstandene Sachschaden beläuft sich auf rund 13.000 Euro."

hier noch zwei bilder der polizei:
Bild
mein wagen

Bild
ihr wagen!


Ich werde euch auf dem laufenden halten!! Vielen dank jedenfalls schonmal für alles!![/img][/i]
Daniel150782
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Beitrag von Daniel150782 »

hi ihr,

standpunkt von heute bzw endstatement:

Die ganze sache ist durch! Hab mir ja noch einen anwalt dazugezogen der alles geregelt hatte! Das Geld der versicherung ist da (beim Anwalt) und morgen müsste der schadensausgleich bei mir auf dem konto eintrudeln! Gab keinerlei Probleme bez. ihrer aussage das ich zu schnell war oder so, gab keine teilschuld etc! Bin ich sehr froh darüber, klar!!!!
Hab heute mein neues Auto gekriegt, hat ja alles wunderbar gepasst zeitlich!! ;)

Vielen Dank für ihre Hilfe!!!!!

Ein hoch auf dieses board, da kriegt man echt geholfen!! :D

Also bis denne

gruß daniel
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Na siehste, ALLES wird gut. Wünsche Dir mit deinem neuen Auto mehr Glück !
Bleib gesund und schau mal wieder ein.
Gruß Erik.Ode
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schnippo
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Beitrag von schnippo »

Hallo,

ich hab fast die selbe sachlage wie daniel.

kurz zur allgemeinen verkehrslage:

anstatt der 50 ist hier eine 30ger wohngebiet zone. die frau haette mir als gegenverkehr die vorfahrt gewähren müssen. sie hat die s-kurve geschnitten und ich hatte keine chance mehr auszuweichen, da ich rechts vorfahrt gewehren musste und deswegen auch natürlich nach rechts geschaut habe. soweit die lage ja geklärt. die bußgeldstelle hat mir auch die schuld abgesprochen. die versicherung hingegen pocht jetzt mit einer 1/3 schuld darauf, dass ich bei der polizei angegeben habe, zwischen 30 und 40 angekommen zu sein. in dem gutachten steht aber ca. 40 und somit nicht ordnungsgemäß an die stelle herangefahren sei.
jetzt würde es vors gericht kommen. problem ist nur das ich keine rechtsschutz habe. deswegen überlege ich jetzt weiter dagegen vorzugehen oder nicht.

verlier ich das, kann ich natürlich dafür tief in die tasche greifen. gewinn ich das, würde ich nicht hochgestuft werden und alles übernommen werden. gegner ist toller weise auch noch die huk.
ich persönlich sehe mich in keiner schuld, da ich laut bildern und gefühl sogar weniger als 30 gefahren bin/sein muss, nur im ersten augenblick natürlich etwas baff war.

das ist sowas von ärgerlich. der fall geht schon seid dem 10.8.07, weil die polizei nicht in der lage war, die gutachten weiterzuleiten... zudem waren die polizisten noch zusätzlich total unfähig die verkehrslage richtig zu bestimmen. ich musste die herren in grün dann mal auf einige sachen wie rechts vor links und gegenverkehr aufklären, wo sie später dann natürlich mir recht geben mussten...
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Hallo !

Also so wie ich es verstehe, ist der Sachverhalt / Unfallhergang nicht identisch mit dem von Daniel. Aber egal.
Dazu zunächst folgende Frage:
schnippo hat geschrieben: in dem gutachten steht aber ca. 40 und somit nicht ordnungsgemäß an die stelle herangefahren sei.
Wieso wurde ein Gutachten erstellt und von wem ?
Gruß Erik.Ode
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schnippo
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Beitrag von schnippo »

nein der unfallhergang ist nicht exact der gleiche aber das ist das einzige was dem allen ähnelte.

anders ist nur die 30km/h und das nicht der gegenpart was zur geschwindigkeit gesagt hat sondern ich selber.

also mit dem gutachten meine ich die aufschrift von der polizei am unfallort.
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Hallo Schnippo,

ich war nicht dabei und kann mir natürlich nur ein Urteil aufgrund deiner Angaben bilden. Dazu folgende Anmerkungen:
schnippo hat geschrieben:der fall geht schon seid dem 10.8.07, weil die polizei nicht in der lage war, die gutachten weiterzuleiten...
Hier triffst du eine, wahrscheinlich unbegründete und unqualifizierte Aussage. Die Polizei erstellt keine Gutachten. Das machen Gutachter. Die Polizisten nehmen nur den Sachverhalt auf und schreiben ein Unfallprotokoll. Dazu gehören auch die Aussagen der Unfallbeteiligten und Zeugen. Danach wird der "Vorgang" an die Verkehrssachbearbeiter und später an die Bußgeldstelle oder Sta weitergeleitet.
Das dauert, je nach Arbeitsbelastung, mehrere Tage oder Wochen. Wenn dann noch Akteneinsicht von einer Versicherung verlangt wird, dauert es noch länger. Soviel dazu !
schnippo hat geschrieben:zudem waren die polizisten noch zusätzlich total unfähig die verkehrslage richtig zu bestimmen.
Erstaunlich, daß du hier ein fundiertes Fachwissen vorweisen möchtest.
schnippo hat geschrieben:ich musste die herren in grün dann mal auf einige sachen wie rechts vor links und gegenverkehr aufklären, wo sie später dann natürlich mir recht geben mussten...
Auch hier bin ich sehr erstaunt............Zitat:"die frau haette mir als gegenverkehr die vorfahrt gewähren müssen."
Hier liegt kein Vorfahrtsfall vor. Dir sind die Begrifflichkeiten der StVO ( Straßenverkehrsordnung) nicht bekannt. Ist auch nicht weiter schlimm. Aber dann den einschreitenden Polizeibeamten Unwissenheit unterstellen zu wollen, halte ich für ein starkes Stück.

Fazit: Aufgrund der getätigten Zeugenaussagen vor Ort und der möglichen Spurenlage, wurde dir versicherungstechnisch eine "Mitschuld" anerkannt. Natürlich kannst du dagegen Einspruch einlegen. Da du aber weder das juristische Fachwissen hast und auch nicht sattelfest beim Interpretieren der Straßenverkehrsordnung bist, würde ich an deiner Stelle darauf verzichten.

Schlussbemerkung:
Die Ordnungswidrigkeit ( Verwarnungsgeld oder Bußgeld ) trifft i.d.R. immer nur den Verursacher.
Die Schadenregulierung kann auch beide Unfallbeteiligten treffen !!!
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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