unfall bei überholvorgang ! was nun ?

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knechti666
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unfall bei überholvorgang ! was nun ?

Beitrag von knechti666 »

hallo leute, erstmal hallo, bin neu hier :)

folgendes ist passiert ...ich fahre auf einer sehr gut einsichtigen landstrasse, vor mir fährt ein 3er golf und vor dem ein traktor mit anhängetr ...tuckert seine 30-40 km/h ..der golf fährt nah an den traktor an ..ich auch fahre hinter dem golf -... fahre so 100-200meter hinter dem her der golf macht keienrlei anstalte zu überholen ..dann bietet sich die möglichkeit zu überholen ... ich ordnungsgemäß meinen überholvorgang angekündigt ausgeschwert .. beschleunigt ... da passierts .. ich bin mit meinem vorderrad in höhe des golfes da schert der plötzlich aus drängt mich ab und ich weiche aus in die pampa und hupe lange !.. fahre ne streckenmarkeirung um und der donnert seine tür an meiner front kaputt .... bei mir ist aber nichts kaputt gegangen ... jetz behauptet der er wäre nciht schuld ..also polizei gerufen die haben alles aufgenmommen .. könnten aber sosnt ncihts machen .... der polizist meinte auch nur das es ja nciht verboten sit da so zu überholen und der ja normalerweise absichern müßte bevor er überholt .....

nunja ende vom lied er will mir die schuld zuschieben und jetz gibts estimmt n haufen ärger mit versicherung usw .... was meint ihr denn dazu ?!

geblinkt hat er jedenfalls nicht, ansosnten wäre ich ja ncht zum überholen rüber .... und wenn dnn hat er erst geblinkt als ich schon auf seiner höhe gewesen war.... zeugin dafür meine freundin auf dem beifahrersitz ... der hatte aber auch seine alte dabei ... also 2 gegen 2 ...
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tom
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Teilschuld beim Überholen

Beitrag von tom »

Du kannst davon ausgehen das du mindestens eine Teilschuld bekommst, auch wenn Du alles richtig gemacht hast. Derjenige der überholt und in einem Unfall verwickelt ist bekommt soviel ich weis immer eine Teilschuld zugesprochen. :cry:
knechti666
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Beitrag von knechti666 »

teilschuld ??? wenn der mir in die karre fährt weil er zu blöde ist zu guggen ? udn das mit noch nichtmal 50 km/h ....

was würde denn eigentlich teilschuld versicherungstechnisch bedeuten ? wie geht das dann ab ?
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tom
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Beitrag von tom »

Hallo knechti666,

ich finde es auch nicht gut wenn man eine Teilschuld bekommt obwohl man nicht viel dafür kann. Deine Versicherung wird sich mit der Gegnerischen Versicherung sicherlich einig werden, das Problem ist nur wenn deine Versicherung zahlt, wird Dein Versicherungsbeitrag hoch gestuft. :(

Kannst uns ja mal auf dem Laufenden halten wie die Sache für dich ausgegangen ist. :idea:
Auto-Chris

Beitrag von Auto-Chris »

Hallo Knechti666,

man kann richtig lesen, wie erschüttert Du noch bist! Du musst aber nicht uns oder den Moderator von Deiner Version des Unfallhergangs überzeugen, sondern das Gericht. Das klappt am besten mit einem Anwalt. Ich hoffe für Dich, dass Du eíne Rechtschutzversicherung hast. Weißt ja: Recht haben, Recht bekommen usw...

Wenn es so war, wie Du hier schreibst, sollte eine Vollschuld für den Golf-Fahrer drin sein. Schließlich ist offensichtlich, dass er den "Spiegel-Schulter-Blick" nicht vor dem Ausscheren machte und damit seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Vielleicht hat er auch den Blinker gesetzt gehabt, aber da Du musst Du schon auf der Überholspur gewesen sein und die richtiger Reihenfolge geht nun mal Spiegel-Schulter-Blinker-Spurwechsel.

Viel Erfolg und cool bleiben mit RA, wenn's in HH war, kenn ich 'n Guten.

Auto-Chris
knechti666
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Beitrag von knechti666 »

hi danke schonmal :)

nee war in FD aufm kuhkaff ....

edit:

ich und meine freundin haben heute den fragebogen von der polizei bekommen ..dort steht schon drauf :ihnen wird zur last gelegt, den vorgenannten verkehrsunfall durch überholen trotz unklarer verkehrslage (angekündigtes überholen von vorfahrendem PKW) verursacht bzw. mitverursacht zu haben ....

sollte ich da jetz schonmal nen anwalt konsultieren ?

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wir haben da folgende texte geschrieben:

ich als beschuldigter:



Ich fuhr mit dem VW Scirocco mit dem Kennzeichen ******** mit eingeschalteter Beleuchtung (Abblendlicht) auf der Landstrasse **** in Richtung ******, kommend von der Landstrasse *****.
Voraus fuhr der VW Golf mit dem Kennzeichen ******* von Herrn ******.
Davor fuhr ein Traktor mit Anhänger mit ca. 25 km/h.
Ich schloss auf die beiden Fahrzeuge auf und fuhr ca. 100 – 200 Meter mit gleicher Geschwindigkeit hinter den Fahrzeugen her.
Herr ******* fuhr sehr dicht hinter dem Traktor und deutete in keiner Weise ein Überholmanöver an, d.h. er beschleunigte nicht und blinkte auch nicht.
Da sich dann die Möglichkeit zum gefahrlosen überholen bot, die Strasse sehr gut einsehbar war und außer dem Traktor, dem Golf und meinem Fahrzeug kein weiteres Fahrzeug auf der Strasse war, leitete ich ein ordnungsgemäßen Überholvorgang ein.
Ich fuhr mit den zuvor gefahrenen 25 km/h mit gesetztem Blinker auf die linke Fahrspur (Überholspur) und beschleunigte.
Als sich mein Fahrzeug etwa auf gleicher Höhe mit dem Fahrzeug von Herrn ****** befand, der bis dato noch immer nicht geblinkt hatte, bemerkte ich wie Herr ****** plötzlich und schnell nach links ausscherte.
Um einen Zusammenstoß zu verhindern hupte ich und versuchte nach links auf den Grünstreifen auszuweichen und bremste stark ab.
Herr ****** aber fuhr trotzdem so weit auf meine Fahrspur, dass er mit der Seite seines Fahrzeug mit meinem zusammenstieß.
Beide Fahrzeuge kamen dann dicht nebeneinander zum stehen.
Im Nachhinein bemerkte ich, dass ich bei meinem Ausweichmanöver einen Straßenmarkierungspfosten umgefahren hatte.
Herr ****** und seine Beifahrerin äußerten sich durch das geöffnete Autofenster sofort sehr aufbrausend und lautstark und beschuldigten mich den Unfall verursacht zu haben.
Dann wurden zunächst die Fahrzeuge am Straßenrand sicher abgestellt.

Die Landstrasse auf der der Unfall geschah hat keine geschwindigkeits-begrenzenden Schilder, also gilt hier maximale Geschwindigkeit von 100 km/h.
Des Weiteren sind keine Überholverbotszeichen noch durchgezogene Linien vorhanden.
Meine Fahrweise war normal; aufmerksam, vorausschauend und den Gegebenheiten angepasst.
Eine überhöhte Geschwindigkeit ist aufgrund des langsamen Fahrens hinter dem Golf und der kurzen Distanz von Beschleunigungsbeginn bis zur Unfallstelle unmöglich.
Es war zur Unfallzeit Taghell, die Strasse war trocken und bis Ortseingang ****** optimal einsehbar.
(Kurz nach dem Unfall begann es jedoch zu Regnen.)

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und jetzt meine freundin als zeugin:




Ich fuhr als Beifahrerin in Herrn ***** Fahrzeug auf der Landstraße **** zwischen der ***** und ***** – in Richtung ******. Vor uns fuhr Herr ***** mit seinem VW Golf. Vor diesem wiederum fuhr ein Traktor mit Anhänger mit sehr niedriger Geschwindigkeit voraus. Herr ****** schloss auf den VW Golf auf und fuhr ein Stück hinter den beiden langsam fahrenden Fahrzeugen her. Da Herr ****** keinen Überholvorgang ankündigte und keinen Blinker gesetzt hatte, bot sich für Herrn ***** die Möglichkeit beide Fahrzeuge auf der sonst leeren Straße zu überholen. Er blinkte, scherte aus und beschleunigte. Als sich Herrn ***** Fahrzeug etwa neben Herrn ***** Fahrzeug befand, scherte Herr ****** plötzlich nach links aus. Daraufhin hupte Herr ***** und versuchte soweit wie möglich auf die angrenzende Wiese auszuweichen. Trotzdem scherte Herr ****** mit seinem VW Golf weiter auf die linke Fahrspur aus und stieß so mit der Fahrzeugseite an Herrn ****** Fahrzeug an. Beide Fahrzeuge bremsten gleich darauf ab und kamen zum Stillstand. Sofort kurbelten Herr ****** und Herr **** die Fensterscheiben herunter, woraufhin Herr ****** und seine Beifahrerin gleich lautstarke Anschuldigungen äußerten. Danach wurden beide Fahrzeuge am Fahrbahnrand abgestellt und die Polizei informiert.

An der Straße befanden sich keinerlei Verbotsschilder, noch waren die Fahrbahnen durch durchgezogene Linien begrenzt. Herr ***** Fahrweise war der Verkehrssituation angepasst. Aufgrund der kurzen Strecke, die während des Überholvorgangs von Herrn ***** zurückgelegt wurde, war die Geschwindigkeit seines Fahrzeugs keinesfalls zu hoch. Der Unfall ereignete sich am helllichten Tag auf trockener Fahrbahn (erst kurz darauf begann es zu regnen).




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so kann man das so lassen ? oder soltl eich was ändern ? oder ist es zu änlich ???? sagt mal bitte was dazu ..

danke
Auto-Chris

Alleinhaftung des Fahrstreifenwechslers

Beitrag von Auto-Chris »

vom 16.06.2004: Urteil Amtsgericht Hamburg (Az. 50 A C 1744/2003)
zum Thema Spurwechsel aus der "Auto-Bild"

http://www.autobild.de/geld/bussgeld/ar ... el_id=6409
knechti666
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Beitrag von knechti666 »

mh das hört sich doch schonmal net schlecht an .... aber läßt sich das acuh auf meinen fall übertragen ?
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