Schäden in der Auto-Waschanlage

Aktuelle Gerichtsurteile, Regeln und Tipps für den Straßenverkehr. Hier kann alles diskutiert werden was zum Thema passt.

Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker

Antworten
Benutzeravatar
tom
Spezialist
Beiträge: 1001
Registriert: 12.03.2004, 11:34
Wohnort: Geldersheim

Schäden in der Auto-Waschanlage

Beitrag von tom »

Wird in einer Auto-Waschanlage ein Fahrzeug beschädigt, haftet der Betreiber der Anlage für den Ersatz des Schadens.
Wichtig dabei ist es, dass das Fahrzeug vorher in einem einwandfreien Zustand war und beim Einfahren kein Fehler gemacht wurde. Dabei braucht der Geschädigte keinen Nachweis zu erbringen, dass der Betreiber seine Pflicht verletzt hat.

Landgericht Bonn; Az.: DAR 97/74
Antworten

Zurück zu „Recht / Strassenverkehr / MPU“