Seite 1 von 1

Fahrzeug mit defekten Katalysator verkauft

Verfasst: 17.03.2004, 17:22
von tom
Ist ein Katalysator defekt, dann handelt es sich nicht um einen normalen Verschleiß, sondern um einen technischen Fehler; so jedenfalls die Meinung der Richter.
Bei einem Fahrzeug, dass als »mängelfei« verkauft wurde, wurde ein Defekt bei der Untersuchung festgestellt. Der Käufer konnte deshalb nicht mit dem Fahrzeug fahren. Der Verkäufer muss für die Kat-Reparatur und die zweite Abgas-Untersuchung aufkommen.

AG Zeven; Az.: 3 C 242/02