Wer behauptet, bei einem Auffahrunfall mit bis zu 13 km/h ein Schleudertrauma an der Halswirbelsäule (HWS-Syndrom) erlitten zu haben, muss das durch ärztliches Attest nachweisen. Vor dem AG Halle-Saalekreis hatte ein Opfer ohne Attest gegen die Haftpflicht auf Schmerzensgeld geklagt, die Klage wurde abgewiesen.
(Az. 104 C 3475/01)
Schleuder-Trauma bei geringer Geschwindigkeit
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