Kann ich mit Kurzzeitkennzeichen nach Polen?

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Babyjoe
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Kann ich mit Kurzzeitkennzeichen nach Polen?

Beitrag von Babyjoe »

Hi,

hab folgendes Problem. Mein Schwiegervater ist Pole und hat mich gebeten Ihm ein bestimmtes Auto hier in Deutschland zu kaufen. Hab schon ein gefunden, steht aber 300 km von mir weg! Wenn ich jetzt dahin fahre mit Kurzzeitkennzeichnen,kann ich dann direkt mit diesen Kennzeichen nach Polen fahren? Meine Versicherung sagt ja bzw. sie übernimmt die Haftplicht auch für Polen! Brauche dringend Hilfe!!!

Gruss
Babyjoe
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tom
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Fahrzeugüberführung nach Polen

Beitrag von tom »

Hallo Babyjoe,

für solche zwecke, wird normalerweise ein Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) genommen.
Babyjoe
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Beitrag von Babyjoe »

Hi,

hatte eben ein nettes Gespräch mit dem BGS! Die sagen definitiv mit Kurzkennzeichen kein Problem! Wird in Polen dedulet! Der BGS macht nix!

Gruss
Babyjoe
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Eicker
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Beitrag von Eicker »

Probleme wird es m.E. beim Zulassen in Polen geben. Dazu benötigen Sie einen Kaufvertrag und eine Verzollung an der Grenze. (Ausfuhrerklärung, EX61, T2 und Bezahlung des polnischen Einfuhrzolls). Mit der "Unbedenklichkeitsbescheinigung" kann das KFZ dann in Polen zugelassen werden auf den Namen des Schwiegervaters.

Oder ...........??
moin moin v.d.Insel
A. Eicker

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Babyjoe
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Beitrag von Babyjoe »

Komisch? Ich dachte eigentlich ich könnte rüber und das Auto an meinen Schwiegervater verkaufen und er muss zur Zulassung und sie Steuern bezahlen! Die Grenzen sind doch offen! Außerdem hatte ich mittlerweile mitbekommen, das LKW keine Einfuhrsteuer wie OPKW bezahlen müssen! Ach so, das Auto ist ein VW T4 mit LKW Zulassung! Der vom BGS sagte nix davon, das ich das Auto noch an der Grenze verzollen lassen muss!

Gruss
Babyjoe
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tom
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Gebrauchtwagen nach Polen verkaufen

Beitrag von tom »

Hallo Babyjoe,

nimm dir ein Ausfuhrkennzeichen, dann bist du auf der sicheren Seite. :wink:
Der Aufwand ist der gleiche wie bei einem Kurzzeitkennzeichen. :idea:

Hier die Voraussetzungen für ein Kurzzeitkennzeichen:

Einem Fahrzeug wird dann ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt, wenn es in das Ausland ausgeführt wird. Dazu muss das Fahrzeug endgültig abgemeldet werden. Der Fahrzeugbrief wird durch abschneiden einer Briefecke und einem Vermerk über das zugeteilte Ausfuhrkennzeichen entwertet und mit einem Löschvermerk versehen.

Eine gültige Hauptuntersuchung (HU) ist notwendig/vorgeschrieben.
Ist das Fahrzeug bereits endgültig abgemeldet oder über 18 Monate stillgelegt, ist ein Gutachten nach § 21 StVZO erforderlich.

Für ausländische Fahrzeuge ist gemäß der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO) ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich.

Die Vorführung des Fahrzeuges ist erforderlich.

Notwendige Unterlagen
  • Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis
  • Fahrzeugschein und Kennzeichen
    bzw. bei stillgelgtem Fahrzeug: Abmeldebescheinigung
  • Versicherungsbescheinigung nach § 7 Abs 2 IntVO
    gültiger TÜV-Nachweis (Fahrzeugschein, Abmeldebescheinigung oder Prüfbericht)
  • gültiger Personalausweis / Reisepass; falls die Anschrift nicht oder nicht richtig eingetragen ist zusätzlich eine Meldebescheinigung
  • bei Zulassungsbesorgungen durch Dritte noch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten)
zusätzlich:
  • bei Firmen:
    Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • bei Vereinen:
    Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
  • bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bzw. Zollkennzeichens ist nur nach persönlicher Vorsprache oder durch Vollmacht möglich.

Entstehende Kosten:
ab 40,10 € für Land Kennzeichen
ab 45,20 € für auswärtige Kennzeichen
zuzüglich Kennzeichenschilder[/color]

Zoll gibt es für ein Fahrzeuge das in ein anderes EU-Land eingeführt wird nicht mehr.
Wer einen gebrauchten Pkw nach Polen einführt, bekommt an der Grenze eine Bescheinigung. Mit dieser Bescheinigung muss man innerhalb drei Tagen ein Zollamt in Polen aufsuchen. Danach muss das Fahrzeug zum polnischen Tüv, entspricht das Fahrzeug nicht den Vorschriften, muss es wieder ausgeführt werden.
Babyjoe
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Beitrag von Babyjoe »

Hi, wenn das alles so einfach wäre! Das Auto steht in Braunschweig und ich wohne in der Nähe von Wiesbaden! Muss nach Braunschweig und will dann gleich weiter! Sonst muss ich gerade wieder zurück und wieder andere Kennezichen holen!

Gruss
Babyjoe
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tom
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Autoüberführung

Beitrag von tom »

Hallo Babyjoe,

wo ist das Problem, du besorgst dir die Kennzeichen und fährst nach Braunschweig und dann gehts ab in den Osten. :wink:
Babyjoe
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Beitrag von Babyjoe »

Ja, schon richtig! Aber dafür brauche iich den Brief usw.! Den hab ich aber erst, wennn ich das Auto gekauft habe! Bei Kurzzeitkennzeichen bnrauch ich nur meine Personalausweis!

Gruss
Babyjoe
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tom
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Mit Kurzzeitkennzeichen in Polen fahren

Beitrag von tom »

Hallo zusammen,

kann uns jemand helfen :?:

Wer weis, ob man in Polen mit Kurzzeitkennzeichen fahren darf :?:

Habe noch ein wenig gegoogelt und habe auf einigen Seiten gelesen, das es mit Kurzzeitkennzeichen in Polen keine Probleme gibt. :wink:
olirma
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hallo

Beitrag von olirma »

hallo

man darf defenetiv nicht mit schildern die einen gelben streifen haben ins ausland die polizei erlaubt das nicht ein bekannter hatte sehr viele probleme das auto wurde sichergestellt(polizei)und dann musste er eine straffe zahlen also ich würde davon abraten.

mfg

olirma
kmba2
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Re: Kann ich mit Kurzzeitkennzeichen nach Polen?

Beitrag von kmba2 »

Ok, Meine herren und damen.

Alles zuviel arbeit.

Gehe nach Polen und da sind genug geschaffte wo du +- 500 euro bezahld, und die erledigen alles fur dich.

So viel kost das alles normal auch wenn du das alles alleine machen will.

Sorg dafur das du ein kaufvertrag hab, und damit zum geschaft in Polen geht.

Innerhalb eine woche hat sich alles erledigt, ohne das du hier und da telefonieren muss und fahren muss.

Wenn ich mal ein genaue adresse oder internet site habe gefunden werde ich das hier angeben.

viel erfolg.
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