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Gesetzl. Gebrauchtwagengarantie

Verfasst: 17.05.2004, 21:31
von Torte
Habe einen A3 und muss nun Querlenker und Hinterachsbuchsen wechseln.

Weiß jemand ob das in der Garantie drin ist, oder weiß jemand wo man nachlesen kann, was alles darin steht?

Verfasst: 19.05.2004, 00:26
von tom
Wie alt ist denn das Fahrzeug und wie viel Kilometer ist es gelaufen :?:

Garantie oder Kulanz

Verfasst: 19.05.2004, 18:36
von Torte
Also die Kiste ist von 98. Ich habe sie letztes Jahr im Juni gekauft.
Ne Idee ob die Sachen über Garantie laufen???

Verfasst: 20.05.2004, 16:05
von tom
@ Torte,

ich glaube nicht das man nach 6 Jahren noch was auf Kulanz machen kann, da es sich hier um verschleiß handelt. :(
Wenn es hier ein bekannter Schwachpunkt ist könnte man es ja mal probieren. Natürlich kommt es auch auf die Kilometerleistung an des Fahrzeugs an.

Gewährleistung

Verfasst: 21.05.2004, 12:33
von Auto-Chris
Hey Torte,

wenn Du das Auto von einem Händler gekauft hast, hast Du mindestens einen einjährigen Gewährleistungsanspruch auf das Auto. Du musst jetzt allerdings nachweisen, dass der Schaden bei Kauf des Fzgs schon vorlag. U.U. hat der Händler aber die Gewährleistungsfrist nicht auf ein Jahr gekürzt, dann hast Du zwei Jahre und die Beweislastumkehr (während der ersten Hälfte der Gwl muss der Händler beweisen, dass der Schaden zum Kaufzeitpkt noch nicht vorlag) auf Deiner Seite. Schließlich musste Dich der Händler von der Reduzierung der Gewährleistungsdauer auf ein Jahr vor dem Kauf in Kenntnis setzen und das deutlich im Vertrag deutlich machen.

Sollten der Defekt z.B. durch Unfall oder Ungeschicklichkeit beim Einparken passiert sein, ist der Händler nicht zu belangen. Handelt es sich um Verschleiß, muss der Verkäufer das Auto reparieren.

Bei Kauf von Privat hast Du keinen Anspruch auf die Gewährleistung.

Die Herstellergarantie ist IMHO bei VAG nach 3 Jahren ausgelaufen. Vielleicht gibt's noch ein wenig auf Kulanz, ist aber unwahrscheinlich - mein Gott Autos gehen nun mal kaputt und man kann nicht ein 6 Jahre altes Auto fahren und bei Defekten auf anderer Leute Brieftasche zeigen.

Danke für die Antwort

Verfasst: 21.05.2004, 21:18
von Torte
Hey Auto Chris,

es ging ja auch nicht darum es auf irgendjemand zu schieben, sondern einfach nur zu wissen, wo man als Kunde überhaupt steht und mitreden zu können und sich nicht abwimmeln zu lassen.
Außerdem tun die sechs Jahre nix zur Sache, habe schließlich noch 12000€ auf den Tisch gelegt.

Und im übrigen habe ich keinerlei Probleme mit meinem Händler, würde ihn an jeden empfehlen....

Aber die rechtliche Stuation ist mir jetzt verdeutlicht worden, vielen Dank dafür!


Torte


Finde es gut hier auf User zu treffen, die sich untereinander Rat geben und helfen.