Fahren ohne TÜV nach Nichtbestehens

Aktuelle Gerichtsurteile, Regeln und Tipps für den Straßenverkehr. Hier kann alles diskutiert werden was zum Thema passt.

Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker

Antworten
lumadd

Fahren ohne TÜV nach Nichtbestehens

Beitrag von lumadd »

Hallo.
Ich war beim TÜV und bekam keine neue Marke. Mein Auto wäre "Schrottreif". Jetzt kam dieses Urteil sehr spontan für mich. So schnell kann ich kein neues Auto besorgen. Ich bin jedoch auf ein KFZ angewiesen. Wie hoch wäre die Strafe wenn ich nun ohne TÜV ca 1-2 Monate weiterfahre? Ich muß dazu sagen, die Hauptuntersuchung war schon im März fällig. Jetzt haben wir Mai. Ich glaube zwei Monate werden noch toleriert...aber dann?
Bekomme ich Führerscheinentzug als Strafmaßnahme?

Vielen Dank für alle Infos.

Falls jemand zufällig ein Auto verkauft...

Grüße
lumadd
Benutzeravatar
tom
Spezialist
Beiträge: 1001
Registriert: 12.03.2004, 11:34
Wohnort: Geldersheim

Beitrag von tom »

@ lumadd,

auf folgende Bußgelder kannst Du dich einstellen:
  • - von 4 bis zu 8 Monaten 1 P, 40 Euro Bußgeld, kein Fahrverbot
    - mehr als 8 Monaten 2 P, 75 EuroBußgeld, kein Fahrverbot
Man sollte sich aber ernsthaft gedankten machen, wenn man ein Schrottreifes Fahrzeug ohne Tüv im Straßenverkehr bewegt.
z.B. Mit einer defekten Bremse gefährdet man ja nicht nur sich selbst, sondern noch viel schlimmer auch anderen Verkehrsteilnehmer. :wink:
GASTlich

Beitrag von GASTlich »

hinzu käme dann noch bei einem unfall die grobe fahrlässigkeit
sprich du wußtest es und hast dein kfz trotzdem bewegt
also vermutlich haftungsausschluß der versicherung denn
das ist sicherlich grob fahrlässig
gruss
Antworten

Zurück zu „Recht / Strassenverkehr / MPU“