Erhebungszeitraum von steuermindernen Einbauten (KAT / KLR)

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helmes63
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Erhebungszeitraum von steuermindernen Einbauten (KAT / KLR)

Beitrag von helmes63 »

Guten Tag,

... hat der Einbau eines neuen G-KATS als steuermindernde Maßnahme evt. auch Rückwirkung auf die betreffende Steuerperiode.
Diese Frage stelle ich mich, wenn ich bspw. den § 11 und § 6 des Kauftfahrzeugsteuergesetz sehe. Vom Prinzip her ist normalerweise
der Entstehungszeitpunkt maßgeblich (also der Tag an dem die techn. Einbaubestätigung eingereicht wird)

Aber bei der KFZ-Steuer gibt es einige Besonderheiten, welche es bei der Einkommensteuer so nicht gibt.
Wie wird das von den Erhebungsstellen, also den regionalen Hauptzollämtern in der Praxis gehandhabt ?!

KLR = alternative Kaltlaufregler zum G-Katalysator
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