Darf man eigentlich wenn man streng nach Gesetz geht, Hupen wenn jemand zu lange über die Straße braucht oder zu lange zum anfahren nach einer Rot-Phase?
Kann mir jemand von den Rechtserfahrenen den genauen Teil des Gesetzes nennen der das regelt?
Warnsignal Straßenverkehr
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
Re: Warnsignal Straßenverkehr
Hi,
unnötiges und langes Hupen ist eine vermeidbare Lärmbelässtigung die nicht hinzunehmen ist und stellt in der Tat eine Owi dar und verstößt gegen § 16 (1) StVO.
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§16 Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
wer sich oder andere gefährdet sieht.
(2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.
(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.
Gruß Lukas
unnötiges und langes Hupen ist eine vermeidbare Lärmbelässtigung die nicht hinzunehmen ist und stellt in der Tat eine Owi dar und verstößt gegen § 16 (1) StVO.
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§16 Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
wer sich oder andere gefährdet sieht.
(2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.
(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.
Gruß Lukas
Re: Warnsignal Straßenverkehr
Danke für die Infos, ist echt das erste mal das ich das so genau lese.
Aber das heißt ja das sämtliche Hochzeitscorsos, "Abschiedshupen", Hupen beim Abschied oder weil man genervt ist total illegal sind? Also ich hab zumindest nie ne Strafe bekommen
Aber das heißt ja das sämtliche Hochzeitscorsos, "Abschiedshupen", Hupen beim Abschied oder weil man genervt ist total illegal sind? Also ich hab zumindest nie ne Strafe bekommen
Re: Warnsignal Straßenverkehr
Naja, es gibt ja einige Bereiche, wo man sich nicht immer genau an die Regeln hält oder?
Ich denke, solange man es mit dem Hupen nicht übertreibt, ist das doch ok, deswegen wird da auch nicht so genau auf die Straßenverkehrsordnung geachtet.
Und immerhin besser zu Hupen als den Vogel oder andere Dreistigkeiten zu zeigen
Ich denke, solange man es mit dem Hupen nicht übertreibt, ist das doch ok, deswegen wird da auch nicht so genau auf die Straßenverkehrsordnung geachtet.
Und immerhin besser zu Hupen als den Vogel oder andere Dreistigkeiten zu zeigen